An die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und die Bayerische Landesregierung:
Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist verfassungswidrig
Bitte leiten Sie eine Abstrakte NOrmenkontrollklage ein
Die Juristin Wednesday hat auf X/Twitter eine Briefvorlage zur Verfügung gestellt, um die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag und die Bayerische Landesregierung zu einer abstrakten Normenkontrollklage aufzufordern. Wir stellen hier den von ihr entworfenen Brief in leicht angepasster Form zur Verfügung.
Für eine abstrakte Normenkontrollklage müssen mindestens 25% der Bundestagsabgeordneten oder eine Landesregierung einen Antrag stellen. Die abstrakte Normenkontrollklage kann sofort eingeleitet werden. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hätte die erforderliche Stärke. Alternativ käme die bayerische Landesregierung in Frage, in der keine der drei Ampelparteien vertreten ist.
Bitte ladet Euch die Vorlage herunter und sendet das Schreiben am besten postalisch an:
- CDU/CSU Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: fraktion@cducsu.de - Bayerische Staatskanzlei
Postfach 22011
80535 München
E-Mail: direkt@bayern.de - Bayerische Staatskanzlei
Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80539 München
Kontaktformular
Zusätzlich könnt Ihr ein angepasstes Schreiben an den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier senden. Er kann keine Normenkontrollklage einreichen. Er kann allerdings seine Unterschrift unter das Gesetz verweigern.
- Bundespräsidialamt
Herrn Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier
Spreeweg 1
10557 Berlin
E-Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist verfassungswidrig
Bitte leiten Sie eine Abstrakte Normenkontrollklage ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 12. April 2024 hat die Ampel-Regierung trotz der seit Monaten und Jahren anhaltenden Warnungen von verschiedensten Seiten das sog. Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet. Wir bitten Sie, gegen dieses Gesetz ein abstraktes Normenkontrollverfahren einzuleiten. Das sog. Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Frauen und Kinder und verletzt verschiedene Grundrechte zahlreicher Bürger und Bürgerinnen:
- Die Androhung eines Bußgeldes von bis zu 10.000 EUR für das Aussprechen der Wahrheit, nämlich der korrekten Wahrnehmung einer biologischen Tatsache, ohne dass eine Schweigepflicht irgendeiner Art greifen würde, ist im deutschen Recht einmalig und eine offenbare Verletzung der durch Art. 5 des Grundgesetzes geschützten Meinungs- und der durch Art 5 des Grundgesetzes geschützten Pressefreiheit.
- Das Recht der Eltern, bereits bei Säuglingen und Kleinkindern eine Änderung des Geschlechtseintrags vorzunehmen (und per Drohung mit 10.000 EUR Bußgeld das Umfeld zum „Mitspielen“ zu zwingen), gefährdet die freie Entwicklung der Persönlichkeit der betroffenen Kinder (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz).
- Bei älteren Kindern (ab 14 Jahren) ist vorgesehen, dass bei Eltern, die der Eintragung des Geschlechtseintrags widersprechen, das Familiengericht deren Zustimmung ersetzt. Die Regelung ist so formuliert, dass das Gericht dies meistens tun wird, denn die Verweigerung dieser Ersetzung der Zustimmung der Eltern wird zum Regelfall erklärt, die Nicht-Ersetzung wird begründungsbedürftig. Als ob dies nicht schlimm genug wäre, wird Standesamt, Jugendamt und Familiengericht (nicht im Gesetzestext selbst, aber in der Begründung, wie als Teil des Regierungsentwurfs veröffentlicht) auch noch nahegelegt, gegen widerspenstige Eltern oder Elternteile vorzugehen. Dies kann bis hin zum Sorgerechtsentzug gehen. All dies verletzt den in Art. 6 des Grundgesetzes garantierten Schutz der Familie und des Erziehungsrechts der Eltern.
- Auch das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit der betroffenen Kinder und Jugendlichen und deren Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Grundgesetz) wird gefährdet bzw. verletzt. Anders als die Ampelregierung behauptet, findet eine soziale und juristische Transition (so bezeichnet man die Änderung von Geschlechtseintrag und Namen und eine Ansprache als das andere Geschlecht) nicht im luftleeren Raum statt, sondern geht in der Regel der medizinischen Transition voraus und mündet in dieser. Dies hat die sog. Cass-Review, in die zum einen Daten von tausenden von Kindern und Jugendlichen in Großbritannien und zum anderen die internationale Studienlage eingeflossen sind, deutlich gezeigt. Aufgrund dieser offiziellen Untersuchung und ihres Ergebnisses haben sich Mitglieder des britischen Parlaments jüngst bei frühen – und dafür beschimpften und teilweise auch entlassenen – Kritikern der Transition von Kindern und Jugendlichen entschuldigt. Die Ampelregierung rennt in die entgegengesetzte Richtung, steigert die Beschimpfungen und droht unwilligen Bürgern und Bürgerinnen mit Bußgeld und unwilligen Eltern mit Ersetzung ihrer Zustimmung und Sorgerechtsentzug. Die Eltern können ihrer Schutzpflicht nicht mehr nachkommen. Kinder und Jugendliche werden durch sog. Pubertätsblocker, Hormone und auch operative Eingriffe lebenslang geschädigt.
- Durch das sog. Selbstbestimmungsgesetz wird auch die Sicherheit von Frauen und Mädchen allgemein gefährdet (staatliche Pflicht zum Schutz des Grundrechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz) und der „Selbstbestimmung“ weniger Betroffener untergeordnet. Dass es keine missbräuchlichen Erklärungen durch erwachsene Männer geben wird, glaubt – wie an den Bestimmungen im Verteidigungsfall zu sehen ist – die Ampel-Regierung selbst nicht. Die Sicherheit von Frauen und Mädchen in Umkleiden, Sammelduschen und anderen sensiblen Bereichen wird von der Regierung der Bundesrepublik völlig außer Acht gelassen. Über ihren Schutz sollen Einzelpersonen z. B. der Bademeister vor Ort im Rahmen des Hausrechts von Fall zu Fall entscheiden.
Über all diesen Regelungen schwebt die oben genannte Drohung von 10.000 EUR Bußgeld bei Nichtbeachtung der angeblichen Pflichten zur „Nichtdiskriminierung“ von „Frauen mit Penissen“ (vgl. verschiedene Äußerungen von Regierungsmitgliedern).
Wie diese Forderungen in der Praxis umgesetzt werden, ist voraussehbar und hat sich anderenorts bereits gezeigt. In Räumen, in denen sich Frauen und Mädchen umkleiden oder sich unbekleidet aufhalten, werden anatomisch intakte Männer auftauchen. Frauen, die sich dieser Praxis entgegenstellen, werden nicht nur ignoriert werden, sondern zudem im Extremfall selbst Sanktionen ausgesetzt sein. Die erzieherischen Auswirkungen dieser Praxis auf die Wirklichkeitswahrnehmung von Heranwachsenden, insbesondere von Mädchen liegen auf der Hand. - Nicht zuletzt ist durch den kurzfristig und voraussetzungslos möglichen Namenswechsel auch eine erhebliche Erschwerung der Strafverfolgung zu befürchten. Eine zunächst vorgesehene Mitteilung über die Änderung an verschiedene Behörden wurde in letzter Minute auf Aktivistenwunsch gestrichen. Auch hier wurden die Rechte und Sicherheitsinteressen aller Staatsbürger den Wünschen einer Minderheit untergeordnet.
Weitere Gründe für die Verfassungswidrigkeit sind in dem Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Jonas D. Jacob LL.M. und Dr. Klaus Märker erläutert, das Sie hier abrufen können[1]. Zudem hat die bayerische Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für 2023 – 2028 ausdrücklich betont: „Wir lehnen das Selbstbestimmungsgesetz des Bundes ab“. Bitte zeigen Sie nun politischen Willen und Verlässlichkeit und leiten Sie ein abstraktes Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ein.
Hochachtungsvoll,
Die Frauen der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“
Foto von Wesley Tingey auf Unsplash