Nein zu Män­nern in Frauengefängnissen

12. Feb 2023

Die Initia­ti­ve „Lasst Frau­en Spre­chen!“ hat einen neu­en Fly­er „Nein zu Män­nern in Frau­en­ge­fäng­nis­sen“ ver­öf­fent­licht, den Frau­en sich für Aktio­nen und Demons­tra­tio­nen aus­dru­cken können.

Am 11. Febru­ar 2023 betei­lig­ten sich Femi­nis­tin­nen in Deutsch­land am Pro­test inter­na­tio­na­ler Femi­nis­tin­nen: Unter #KPSS #Cou­ra­ge­call­s­to­cou­ra­ge #Nich­tUn­se­re­Ver­bre­chen #NotOur­Cri­mes #NoMe­nIn­Wo­men­s­Pri­sons pro­tes­tier­ten Frau­en welt­weit gegen die Gefähr­dung von mar­gi­na­li­sier­ten Frau­en in Gefäng­nis­sen. In meh­re­ren Län­der wer­den Frau­en gezwun­gen ihre Zel­len mit Män­nern zu tei­len, wenn die­se sich als Frau­en „iden­ti­fi­zie­ren“.

#Frau­en­Sa­gen­Nein zu #Self-Id und #Selbst­bestim­mungs­gesetz! und fordern:

Män­ner raus aus dem Frauenknast!

Bereits jetzt wird es männ­li­chen Straf­tä­tern in Ber­lin ermög­licht, ihre Haft im Frau­en­ge­fäng­nis zu ver­brin­gen. Vor­aus­set­zung dafür ist ledig­lich die „Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on“ als „Transfrau/Transgender“ und die Zustim­mung einer gefäng­nis­in­ter­nen Kon­fe­renz. Ope­ra­ti­ve oder ande­re Maß­nah­men zur „Geschlechts­an­glei­chung“ sind nicht not­wen­dig. Als „Trans­frau“ gilt also auch ein Mann im Voll­be­sitz sei­nes bio­lo­gisch männ­li­chen Kör­pers, sofern er von sich selbst sagt, er „iden­ti­fi­zie­re sich als Frau“.

WIE GEFÄHR­DET DAS FRAUEN?

1. Wie kom­men Män­ner ins Frauengefängnis?

Frau­en und Män­ner wer­den in Gefäng­nis­sen nach Geschlecht getrennt, um Frau­en vor männ­li­cher Gewalt zu schüt­zen. Die meis­ten Frau­en kom­men wegen Betrugs und die meis­ten Män­ner wegen Gewalt­ta­ten ins Gefäng­nis. Das im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bar­te sog. Selbst­bestim­mungs­gesetz sieht vor, dass jeder Mensch das Recht auf eine „geschlecht­li­che Selbst­be­stim­mung“ (Self-ID) haben soll. Durch einen rei­nen Sprech­akt auf dem Stan­des­amt und ohne jeg­li­che Über­prü­fung soll es Män­nern die Mög­lich­keit geben, ihren Geschlechts­ein­trag in den Aus­weis­do­ku­men­ten zu „weib­lich“ ändern zu las­sen. Die­se juris­ti­sche Ände­rung des Per­so­nen­stands ver­pflich­tet dann sowohl den Staat als auch die Bür­ge­rIn­nen, die­se geschlecht­li­che Selbst­de­fi­ni­ti­on voll­um­fäng­lich anzu­er­ken­nen. In Ber­lin kön­nen Män­ner sich bereits jetzt, ohne Ein­füh­rung die­ses Geset­zes, in ein Frau­en­ge­fäng­nis hin­ein identifizieren.

2. Wel­che Straf­tä­ter machen davon Gebrauch?

In Kana­da gibt es die Mög­lich­keit der Self-ID bereits. Die Toron­to Sun hat nun die Daten einer Stu­die ver­öf­fent­licht, wel­che von 2017 bis 2020 an einer Stich­pro­be von 99 geschlech­ter­ge­misch­ten Häft­lin­gen durch­ge­führt wur­­de. Dar­aus wird klar ersicht­lich, wel­che Män­ner die  Mög­lich­keit nut­zen, als „Frau” ihre Haft im Frauengefäng­nis zu verbüßen:

  • Etwa 94 % hat­ten ihre Straf­ta­ten began­gen, bevor sie sich ent­schlos­sen, sich als Frau­en zu bezeichnen.
  • Die über­wie­gen­de Mehr­heit, näm­lich 85%, war wegen Straf­ta­ten ver­ur­teilt wor­den, die den Tod oder eine schwe­re Kör­per­ver­let­zung ihrer Opfer zur Fol­ge hat­ten (58% der Opfer waren Kin­der oder Frauen).
  • Fast 45% der männ­li­chen kana­di­schen Trans­gen­der-Gefan­ge­nen wur­den wegen Sexu­al­de­lik­ten ver­ur­teilt. Die Stu­die wies auch dar­auf hin, dass sich die Zahl der Trans­gen­der-Häft­lin­ge in Kana­da in nur vier Jah­ren fast ver­dop­pelt hat.

3. Wel­che Aus­wir­kun­gen hat das auf Frauen?

Dass Män­ner in Frau­en­ge­fäng­nis­sen eine mas­si­ve Bedro­hung und ein erheb­li­ches Sicher­heits­ri­si­ko für Frau­en bedeu­ten, wird auch durch kri­mi­nel­le Män­ner wie z.B. Karen White oder Bar­bie Kar­da­shi­an deut­lich, die die Mög­lich­keit der geschlecht­li­chen Selbst­de­fi­ni­ti­on und ihren Auf­ent­halt im Frau­en­ge­fäng­nis dazu nutz­ten, dort schutz­lo­se Frau­en sexu­ell zu beläs­ti­gen, zu ver­ge­wal­ti­gen oder ander­wei­tig anzu­grei­fen, mit­un­ter auch in dem Ver­such, sie zu töten. Wei­te­re Bei­spie­le sind Klaus „Klau­dia“ und Adam Gra­ham „Isla Bry­son“. Ers­te­rer ver­ge­wal­tig­te sei­ne Enkel­toch­ter und ist zur­zeit wahr­schein­lich in einem Frau­en­ge­fäng­nis unter­ge­bracht. Letz­te­rer ver­ge­wal­tig­te zwei Frau­en. Er fing kurz vor sei­nem Pro­zess an, sich „als Frau“ zu klei­den und soll­te in Schott­land in einem Frau­en­ge­fäng­nis unter­ge­bracht werden.

MÄN­NER RAUS AUS DEM FRAUENKNAST!

#Nich­tUn­se­re­Ver­bre­chen
#Kei­ne­Män­ner­Im­Frau­en­ge­fäng­nis
#NotOur­Cri­mes
#NoMe­nIn­Wo­men­s­Pri­sons

 

NEIN zu MÄN­NERN IN FRAU­EN­GE­FÄNG­NiS­SEN!
NEIN ZUM SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ!

„Nein zu Män­nern in Frauengefängnissen”

Fly­er / For­mat: DIN A5; 4/4‑farbig

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Aus recht­li­chen Grün­den muss auf der Rück­sei­te ein Impres­sum mit einer ver­ant­wort­li­chen Per­son ergänzt wer­den. Ein For­mu­lar­feld am rech­ten Rand ist ange­legt.
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Anlei­tung: Auf A4 aus­dru­cken, an der Falz­mar­ke in der Mit­te fal­zen, zusam­men­kle­ben, aus­schnei­den, fertig.

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