Nein zu Männern in Frauengefängnissen

12. Feb. 2023

Die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ hat einen neuen Flyer „Nein zu Männern in Frauengefängnissen“ veröffentlicht, den Frauen sich für Aktionen und Demonstrationen ausdrucken können.

Am 11. Februar 2023 beteiligten sich Feministinnen in Deutschland am Protest internationaler Feministinnen: Unter #KPSS #Couragecallstocourage #NichtUnsereVerbrechen #NotOurCrimes #NoMenInWomensPrisons protestierten Frauen weltweit gegen die Gefährdung von marginalisierten Frauen in Gefängnissen. In mehreren Länder werden Frauen gezwungen ihre Zellen mit Männern zu teilen, wenn diese sich als Frauen „identifizieren“.

#FrauenSagenNein zu #Self-Id und #Selbstbestimmungsgesetz! und fordern:

Männer raus aus dem Frauenknast!

Bereits jetzt wird es männlichen Straftätern in Berlin ermöglicht, ihre Haft im Frauengefängnis zu verbringen. Voraussetzung dafür ist lediglich die „Selbstidentifikation“ als „Transfrau/Transgender“ und die Zustimmung einer gefängnisinternen Konferenz. Operative oder andere Maßnahmen zur „Geschlechtsangleichung“ sind nicht notwendig. Als „Transfrau“ gilt also auch ein Mann im Vollbesitz seines biologisch männlichen Körpers, sofern er von sich selbst sagt, er „identifiziere sich als Frau“.

WIE GEFÄHRDET DAS FRAUEN?

1. Wie kommen Männer ins Frauengefängnis?

Frauen und Männer werden in Gefängnissen nach Geschlecht getrennt, um Frauen vor männlicher Gewalt zu schützen. Die meisten Frauen kommen wegen Betrugs und die meisten Männer wegen Gewalttaten ins Gefängnis. Das im Koalitionsvertrag vereinbarte sog. Selbstbestimmungsgesetz sieht vor, dass jeder Mensch das Recht auf eine „geschlechtliche Selbstbestimmung“ (Self-ID) haben soll. Durch einen reinen Sprechakt auf dem Standesamt und ohne jegliche Überprüfung soll es Männern die Möglichkeit geben, ihren Geschlechtseintrag in den Ausweisdokumenten zu „weiblich“ ändern zu lassen. Diese juristische Änderung des Personenstands verpflichtet dann sowohl den Staat als auch die BürgerInnen, diese geschlechtliche Selbstdefinition vollumfänglich anzuerkennen. In Berlin können Männer sich bereits jetzt, ohne Ein­füh­rung dieses Gesetzes, in ein Frauengefängnis hinein identifizieren.

2. Welche Straftäter machen davon Gebrauch?

In Kanada gibt es die Möglichkeit der Self-ID bereits. Die Toronto Sun hat nun die Daten einer Studie veröffentlicht, welche von 2017 bis 2020 an einer Stichprobe von 99 geschlechtergemischten Häftlingen durchgeführt wur­­de. Daraus wird klar ersichtlich, welche Männer die  Möglichkeit nutzen, als „Frau” ihre Haft im Frauengefäng­nis zu verbüßen:

  • Etwa 94 % hatten ihre Straftaten begangen, bevor sie sich entschlossen, sich als Frauen zu bezeichnen.
  • Die überwiegende Mehrheit, nämlich 85%, war wegen Straftaten verurteilt worden, die den Tod oder eine schwere Körperverletzung ihrer Opfer zur Folge hatten (58% der Opfer waren Kinder oder Frauen).
  • Fast 45% der männlichen kanadischen Transgender-Gefangenen wurden wegen Sexualdelikten verurteilt. Die Studie wies auch darauf hin, dass sich die Zahl der Transgender-Häftlinge in Kanada in nur vier Jahren fast verdoppelt hat.

3. Welche Auswirkungen hat das auf Frauen?

Dass Männer in Frauengefängnissen eine massive Bedrohung und ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Frauen bedeuten, wird auch durch kriminelle Männer wie z.B. Karen White oder Barbie Kardashian deutlich, die die Möglichkeit der geschlechtlichen Selbstdefinition und ihren Aufenthalt im Frauengefängnis dazu nutzten, dort schutzlose Frauen sexuell zu belästigen, zu vergewaltigen oder anderweitig anzugreifen, mitunter auch in dem Versuch, sie zu töten. Weitere Beispiele sind Klaus „Klaudia“ und Adam Graham „Isla Bryson“. Ersterer vergewaltigte seine Enkeltochter und ist zurzeit wahrscheinlich in einem Frauengefängnis untergebracht. Letzterer vergewaltigte zwei Frauen. Er fing kurz vor seinem Prozess an, sich „als Frau“ zu kleiden und sollte in Schottland in einem Frauengefängnis untergebracht werden.

MÄNNER RAUS AUS DEM FRAUENKNAST!

#NichtUnsereVerbrechen
#KeineMännerImFrauengefängnis
#NotOurCrimes
#NoMenInWomensPrisons

 

NEIN zu MÄNNERN IN FRAUENGEFÄNGNiSSEN!
NEIN ZUM SELBSTBESTIMMUNGSGESETZ!

„Nein zu Männern in Frauengefängnissen”

Flyer / Format: DIN A5; 4/4‑farbig

Zum Ausdrucken in Druckerei / Copyshop

Aus rechtlichen Gründen muss auf der Rückseite ein Impressum mit einer verantwortlichen Person ergänzt werden. Ein Formularfeld am rechten Rand ist angelegt.
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Zum Selbstausdrucken auf A4

Anleitung: Auf A4 ausdrucken, an der Falzmarke in der Mitte falzen, zusammenkleben, ausschneiden, fertig.

Selbst-Ausdruck farbig

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