Brief an Herrn Innenminister Alexander Dobrindt

29. Aug. 2025

Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dobrindt,

wie „Die Zeit“ berichtet, möchten Sie das sog. Selbstbestimmungsgesetz „anpassen“ und „besser vor Missbrauch schützen“. Bitte setzen Sie sich mit den Argumenten von Frauenrechtlerinnen auseinander, die seit Jahren vor diesem Gesetz warnen und zunehmend auch viele Bürgerinnen und Bürger!

Unserer Meinung nach setzen Sie leider an der falschen Stelle an.

Ihr Zitat in der „Zeit“: „Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können“.

Liebich hat das Gesetz nicht missbraucht, sondern gebraucht!

Lassen Sie uns die erste klare Regel formulieren: es existiert kein „Geschlechterwechsel“ bei Menschen. Übernehmen Sie bitte nicht unkritisch diese Behauptung und lassen sie bitte nicht solche unwissenschaftliche Narrative in die Gesetzgebung einfließen. Ein Wechsel des Geschlechts kann und darf nicht vom biologischen Geschlecht abgekoppelt werden.

Jeder Versuch, den Glauben an einen „Geschlechterwechsel“ oder einen „falschen Körper“ in Gesetze einfließen zu lassen, ist eine gefährliche Sackgasse.

Dies hat uns bereits das alte TSG klar gezeigt: ein „Geschlechterwechsel“ war demnach immer eine rechtliche Fiktion, die sich auf Gutachten stützte, (welche im Übrigen ausdrücklich nicht zu beanstanden sind, laut Beschluss vom 11. Januar 2011 – 1 BvR 3295/07 – des Bundesverfassungsgerichts zur Erforderlichkeit der Gutachten).

Wobei sich diese Gutachten sexistischer Klischees bedienten, wie „Leben in der Rolle des anderen Geschlechtes“ und „Erscheinungsbild“ (als ob es ein bestimmtes „Erscheinungsbild“ gäbe, das alle Frauen oder Männer repräsentiert).

Das TSG stellte bis 2011 sicher, dass nur Männer mit amputierten Geschlechtsorganen (Zwang zur Unfruchtbarkeit) einen legalen Zugang zu Frauenräumen bekamen und man ist von einer sehr geringen Zahl der Personen ausgegangen, die das Gesetz nutzen werden. Damit sollten diese Übergriffe auf Autonomie der Frauenräume extrem selten stattfinden und wären in sehr engen Grenzen zumutbar.

Im Jahr 2011 wurde die Forderung nach Unfruchtbarkeit (Amputationen und Kastration) gekippt und damit entstand eine gesetzliche Situation, die Männer in ihrer kompletten biologischen Ausstattung in Frauenräumen zugelassen hat. Als Beispiel nennen wir Frauengefängnisse, wo ein Trennungsgrundsatz existiert, mit dem Ziel, Frauen von männlicher Gewalt zu schützen. Gab es eine rechtliche Einschätzung von Folgen auf Frauensicherheit nach 2011? Unseres Wissens nicht.

An der Stelle möchten wir betonen – wir sind gegen Amputation von gesunden Organen und gegen Kastrationszwang: dass diese Forderung aus dem TSG gekippt wurde, ist richtig und entsprach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Problem ist generell das Streben nach einem gesetzlichen Rahmen für einen „Geschlechterwechsel“. Einen juristischen Rahmen für etwas zu schaffen, was nicht existiert, führt zwangsläufig zu absurden Ergebnissen!

Es wird höchste Zeit, die Sicherheit von Frauen in den Fokus zu nehmen und aus dieser Perspektive heraus das „Selbstbestimmungsgesetz“ kritisch zu hinterfragen. Folgende Punkte sollte die Evaluation stets im Blick behalten:

 

  1. Es gibt keinen echten Geschlechterwechsel.

 

  1. Wir leben im Jahr 2025 und dürfen fortschrittliche Werte genießen, so auch die Befreiung von sexistischen Stereotypen. Ein Gesetz, um die „Kleider des anderen Geschlechtes“ zu tragen, ist unnötig und gefährlich.

 

  1. „Geschlechtliche Identität“ im „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ ist zu streichen, damit Betroffene eine kompetente psychologische Unterstützung erhalten, ohne dass Therapeuten berufliche Konsequenzen tragen müssen. Konversionsverbot gilt für Homosexuelle, die Frage einer geschlechtlichen Identität ist der sexuellen Orientierung nicht gleich zu setzen!

 

  1. Eine der wichtigsten Fragen – welche Auswirkung hat es auf Frauen- und Kindersicherheit und auf Frauenrechte, wenn eine juristische Fiktion aufrecht erhalten bleibt, die Männer rechtlich zu Frauen erklärt? Unserer Meinung nach verläuft hier eine Grenze, die unbedingt eingehalten werden muss:
    Frauenrechte sind nicht verhandelbar!
    Frau-sein ist eine materielle Tatsache, und jedes Gesetz muss sich an die Realität halten.

 

Ihnen ist sicherlich bekannt, dass nicht erst seit dem Fall Liebich männliche Personen in Frauengefängnissen untergebracht werden. So berichtete „Die Welt“ über mehrere Fälle.

Männern zu erlauben, sich „als Frauen zu identifizieren“ und rechtlich zur Frau zu erklären, hat immer negative Folgen für Frauen. Der Staat hat den Auftrag, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Art 3 Absatz 2 heißt es: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Dieser Grundsatz wird eklatant verletzt, wenn der Gesetzgeber die biologische Definition von „Frau“ und „Mann“ ignoriert.

Last but not least schadet es dem Ansehen Deutschlands in der Welt, da mittlerweile andere Nationen deutlich von Gesetzen zur „geschlechtlichen Selbstbestimmung“ Abstand nehmen.

Das Team der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ steht Ihnen sehr gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Initiative „Lasst Frauen Sprechen! “

 

Titelbild von Von Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=138623420

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