Rede Ina Wagner Protest gegen wish for a baby messe in köln am 18. oktober 2025

25. Okt. 2025

Hallo! Ich bin Ina Wagner von der Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“

Wir stehen hier vor dieser Messe – „Wish for a Baby“ – und hören so viele glatte Versprechen! Wir hören von „Wünschen erfüllen“, von „Familien bauen“. Das ist nichts anderes als Schönrederei! Lassen Sie mich das mit einem klaren Beispiel verdeutlichen: dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. August 2023 – Aktenzeichen VI R 29/21.

Ein schwules Ehepaar, das 2017 geheiratet hat, reist in die USA, um dort ein Kind durch Leihmutterschaft austragen zu lassen. Eine US-Frau – die sogenannte Ersatzmutter – wird mit einer Eizelle einer anderen Frau und dem Sperma eines der Männer künstlich befruchtet. Die Kosten? Rund 12.943 Euro für Agenturen, Reisen, Beratungen und Untersuchungen. Sie wollten das als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen, um eine Ermäßigung zu bekommen. Das Finanzamt verweigerte den Abzug – Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, nach dem Embryonenschutzgesetz. Das Finanzgericht Münster wies die Klage ab, und der Bundesfinanzhof bestätigte das endgültig: Revision unbegründet.

Der BFH argumentiert: Diese Kosten sind keine außergewöhnliche Belastung, weil sie nicht zwangsläufig entstehen und keine medizinische Heilbehandlung darstellen. Ungewollte Kinderlosigkeit ist keine „Krankheit“ – weder nach der WHO-Definition noch nach unserer Rechtsprechung. Hier entsteht sie aus der biologischen Grenze der Fortpflanzung: Männer können nicht schwanger werden. Die Leihmutterschaft dient der freiwilligen Erfüllung eines Kinderwunschs, nicht der Linderung einer Krankheit. Zudem verstößt sie gegen unser Recht, was steuerliche Berücksichtigung ausschließt.

Das Gericht betont, dass die Leihmutterschaft das Kind und die Ersatzmutter auf „bloße medizinische Hilfsmittel“ reduzieren würde, was gegen die Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 und 3 GG) verstößt. Ein Kind darf nicht als „Mittel zur Linderung einer seelischen Erkrankung“ (z. B. durch Kinderlosigkeit) gesehen werden, da dies es zu einem „bloßen Objekt“ herabwürdigen würde.

Ähnlich schützt das ESchG die Ersatzmutter vor einer solchen Reduktion und verhindert Konflikte durch die Aufspaltung der Mutterschaft (genetische vs. austragende Mutter). Die Behandlung ist keine „nach Heilkunde indizierte Heilbehandlung“, sondern eine freiwillige Fortpflanzungshilfe jenseits biologischer Grenzen.

Schlüsselzitate aus dem Urteil: 

  • „Ein solches Verständnis würde das Kind zu einem bloßen Objekt herabwürdigen, das zur Linderung einer seelischen Krankheit des Klägers zu 1. diente. Dies gilt gleichermaßen für die Ersatzmutter. Auch sie würde […] auf ein medizinisches Hilfsmittel reduziert.“ 
  • „Die ungewollte Kinderlosigkeit der Kläger gründet nicht auf einem regelwidrigen Zustand eines oder beider Partner, sondern auf den biologischen Grenzen der Fortpflanzung.“ 
  • „Der Entschluss, eine Ersatzmutterschaft zu begründen, beruht nicht auf einer rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Zwangslage, sondern auf der freiwilligen Entscheidung, ein Kind zu haben.“ 

Das Urteil ist endgültig und hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel (z. B. keine Diskriminierung nach Art. 3 GG). Es unterstreicht, dass die gleichgeschlechtliche Ehe (seit 2017) steuerlich angleicht, aber biologische Unterschiede nicht ausgleicht.

Also: Kinder sind keine Waren, die man bestellt und bezahlt! Frauen sind keine Maschinen, die man mietet und verbraucht – keine 3D-Drucker, keine Produktionsmittel! Leihmutterschaft macht aus Babys und Müttern bloße Hilfsmittel zum Glück der Dritten. Ein Kind zu einem „Mittel gegen Kinderlosigkeit“ zu machen – das ist wider die Menschenwürde! Eine Frau auf ihr Gebären zu reduzieren, ist Ausbeutung pur!

Diese Messe hier verkauft Träume – aber zu welchem Preis? Armut in Ländern des Südens, wo Frauen für ein paar Euro ihre Körper hergeben? Wer profitiert wirklich? Die Agenturen, die Milliarden umsetzen! Als ob ein Vertrag ein Kind schafft! Ein Kind bleibt, was es ist: Ein Mensch, kein Produkt!

Danke!

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