Die Bedeu­tung der UN-Frauen­rechts­konvention CEDAW

13. Apr 2024

Ein Text von Sabri­na Pietsch,  Initia­ti­ve “Lasst Frau­en Sprechen”


Die Kon­ven­ti­on zur Besei­ti­gung jeder Form von Dis­kri­mi­nie­rung gegen Frau­en (CEDAW) ist zwei­fel­los von gro­ßer Bedeu­tung für die gesam­te Welt und für Deutschland. 

„Die Frauen­rechts­konvention CEDAW ist das „Über­ein­kom­men der Ver­ein­ten Natio­nen zur Besei­ti­gung jeder Form von Dis­kri­mi­nie­rung der Frau“ (Con­ven­ti­on on the Eli­mi­na­ti­on of All Forms of Dis­cri­mi­na­ti­on Against Women). Es ist das wich­tigs­te inter­na­tio­na­le Abkom­men zum Schutz der Rech­te von Mäd­chen und Frau­en. Die Frauen­rechts­konvention ver­bie­tet die Dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en in allen Lebens­be­rei­chen. Die Ver­trags­staa­ten sind ver­pflich­tet, die recht­li­che und tat­säch­li­che Gleich­stel­lung umzu­set­zen und Dis­kri­mi­nie­run­gen auf­grund des Geschlechts zu besei­ti­gen.„
Quel­le: https://unwomen.de/cedaw/

Die CEDAW dient also als argu­men­ta­ti­ve Unter­stüt­zung für die Rech­te von Frau­en, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf neue gesetz­li­che Initia­ti­ven und Vor­schrif­ten in Bezug auf Geschlechts­iden­ti­tät, Uni­sex-Toi­let­ten und Prostitution.

  • CEDAW ist ein ent­schei­den­des Doku­ment, das als ulti­ma­ti­ver Anker für den Schutz von Frau­en dient. Obwohl wir uns auch auf die Istan­bul-Kon­ven­ti­on bezie­hen kön­nen, ermög­licht die­se Kon­ven­ti­on eine gewis­sen Interpretationsspielraum.
  • CEDAW ist das ein­zi­ge kla­re und recht­lich bin­den­de Doku­ment, auf das wir uns ver­las­sen können.
  • Daher soll­te CEDAW kei­nes­wegs „Geschlechts­iden­ti­tät“ einschließen.

Die irre­füh­ren­de Über­set­zung von CEDAW durch die deut­sche CEDAW Alli­anz Deutsch­land (eine Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner deut­scher Nicht­re­gie­rungs­or­ga­ni­sa­tio­nen) demons­triert bereits ihre Aus­wir­kun­gen auf den Schutz und die Rech­te von Frauen.

Die­se unau­to­ri­sier­te und mani­pu­la­ti­ve Über­set­zung wird in poli­ti­schen Krei­sen und Dis­kus­sio­nen prä­sen­tiert, ein­schließ­lich Work­shops für Frau­en und Gleich­stellungs­beauftragte, die vom Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Fami­lie, Senio­ren, Frau­en und Jugend gespon­sert werden.

Die CEDAW Alli­anz ver­brei­tet die fal­sche Behaup­tung, dass das Kon­zept der Geschlechts­iden­ti­tät bereits in CEDAW ent­hal­ten ist. Die­se irre­füh­ren­de Behaup­tung setzt Orga­ni­sa­tio­nen und Ver­an­stal­tun­gen, die sich auf Frau­en­fra­gen kon­zen­trie­ren, erheb­lich unter Druck.

  • Frau­en­häu­ser kön­nen die Auf­nah­me von „Per­so­nen, die sich als Frau­en iden­ti­fi­zie­ren“, nicht ableh­nen, da ihnen Dis­kri­mi­nie­rung, Trans­pho­bie und mög­li­che recht­li­che Kon­se­quen­zen, ein­schließ­lich der Ein­stel­lung der Finan­zie­rung oder sogar der Schlie­ßung, vor­ge­wor­fen werden.
  • Ver­an­stal­tun­gen für Les­ben, wie das „Les­ben­früh­lings­tref­fen“ (LFT), das seit 1974 jähr­lich statt­fin­det, sehen sich zuneh­mend Boy­kot­ten und Infil­tra­tio­nen gegenüber.
  • Les­ben wer­den ver­bal miss­braucht, bedroht und kör­per­lich ange­grif­fen, wenn sie „Trans­frau­en“ nicht als Les­ben aner­ken­nen. Auch Ver­an­stal­te­rin­nen wer­den häu­fig von soge­nann­ten „Trans­rechts­ak­ti­vis­ten“ bedroht, was zur Absa­ge von Ver­an­stal­tungs­or­ten für les­bi­sche und aus­schließ­lich für Frau­en bestimm­te Tref­fen führt und vie­le Ver­an­stal­tun­gen schwie­rig macht.

Das deut­sche Par­la­ment ver­öf­fent­lich­te bereits 1985 eine deut­sche Über­set­zung von CEDAW in sei­nem „Gesetz zur Besei­ti­gung jeder Form von Dis­kri­mi­nie­rung der Frau“, die mit dem Wort­laut des eng­li­schen Ori­gi­nal­tex­tes über­ein­stimmt: „…Zum Zwe­cke die­ser Kon­ven­ti­on bezeich­net der Begriff ‚Dis­kri­mi­nie­rung gegen Frauen‘…“

Im Gegen­satz dazu inter­pre­tiert die fal­sche und mani­pu­la­ti­ve Über­set­zung der CEDAW Alli­anz vom 10. Sep­tem­ber 2021 CEDAW so, dass Män­ner, die sich als Frau­en iden­ti­fi­zie­ren, auf­grund ihrer „Geschlechts­iden­ti­tät“ ein­ge­schlos­sen sind.

Die Alli­anz über­setzt: „…und hat die Besei­ti­gung jeder Form der Dis­kri­mi­nie­rung aller Frau­en zum Ziel…“ und wei­ter: „…Maß­nah­men ein­zu­lei­ten, um Dis­kri­mi­nie­run­gen auf­grund des Geschlechts und der Geschlechts­iden­ti­tät in ihren Staa­ten zu beseitigen…“

Die CEDAW Alli­anz befasst sich nicht aus­schließ­lich mit der Dis­kri­mi­nie­rung von Frau­en, son­dern spricht von „allen Frauen“.

Dies impli­ziert, dass CEDAW jede Per­son als Frau ein­schließt, die sich als sol­che per Sprech­akt iden­ti­fi­ziert – ohne Bezug auf das bio­lo­gi­schen Geschlecht zu nehmen.

Dar­über hin­aus haben sie den Begriff „Geschlechts­iden­ti­tät“ ein­ge­führt, der im Ori­gi­nal­text nicht vor­han­den ist.

Die­se Über­set­zung im Namen von CEDAW wider­spricht der tat­säch­li­chen For­mu­lie­rung von CEDAW!

Ange­sichts der ver­hee­ren­den Aus­wir­kun­gen des „Selbst­be­stim­mungs­ge­set­zes“ (Self-ID) und des dar­aus resul­tie­ren­den Ver­lusts von Frau­en­rech­ten und ‑schutz in Deutsch­land ist es unglaub­lich wich­tig, sich auf CEDAW ver­las­sen zu kön­nen, um die Anlie­gen von Frau­en zu wah­ren, sich für Frau­en­rech­te ein­zu­set­zen und hand­lungs­fä­hig zu bleiben.

Die recht­li­che Aner­ken­nung oder Geschlechts­iden­ti­tät als staat­li­ches Recht wider­spricht unse­ren Zie­len und wirkt sich nega­tiv auf ver­schie­de­ne Aspek­te des Lebens von Mäd­chen, Frau­en, Les­ben, Müt­tern und Kin­dern aus, was zu einer erheb­li­chen Ein­schrän­kung ihrer Rech­te und ihres Schut­zes führt.

In Deutsch­land ist kürz­lich ein Gesetz­ent­wurf der Ampel­re­gie­rung (SPD, Grü­ne, FDP) ver­ab­schie­det wor­den, der das der­zei­ti­ge „Trans­se­xu­el­len­ge­setz“ durch ein soge­nann­tes „Selbstbestimmungs­gesetz“ erset­zen soll. Die­ses Gesetz ermög­licht es Ein­zel­per­so­nen, ihren Geschlechts­ein­trag im Stan­des­amt ein­mal jähr­lich zu ändern.

Folg­lich kön­nen sie den offi­zi­el­len Sta­tus und alle Rech­te des ande­ren Geschlechts erlan­gen, ins­be­son­de­re befä­higt man Män­ner, Frau­en-Schutz­räu­me zu betre­ten und von Maß­nah­men zur För­de­rung der Gleich­stel­lung von Frau­en zu pro­fi­tie­ren, wie z.B. Geschlechterquoten.

Durch die geplan­te Ände­rung offi­zi­el­ler Doku­men­te, wie Fami­li­en­re­gis­ter, Urkun­den usw., wird die Iden­ti­tät einer Per­son durch eine neue ersetzt – aus unse­rer Sicht eine kla­re Ver­let­zung der Menschenrechte!

Im Rah­men der recht­li­chen Aner­ken­nung von Geschlechts­iden­ti­tät erwägt die deut­sche Regie­rung auch Geset­ze zur „repro­duk­ti­ven Selbst­be­stim­mung“. Es wird erwägt, Leih­mut­ter­schaft und Eizell­spen­de in Deutsch­land zu lega­li­sie­ren. Auch dies soll­te als Ver­let­zung der Men­schen­rech­te ein­ge­stuft werden.

Im Fol­gen­den erläu­tern wir die Grün­de gegen die recht­li­che Aner­ken­nung von Geschlecht oder Geschlechts­iden­ti­tät und ihre poten­zi­el­len Auswirkungen:

Die recht­li­che Aner­ken­nung von Geschlechts­iden­ti­tät und ihre Umset­zung haben nega­ti­ve Fol­gen für Frau­en und Mäd­chen – ins­be­son­de­re für ihre Sicher­heit, Rech­te und Chan­cen­gleich­heit, und gefähr­den die Geschlechtergleichstellung.

Die recht­li­che Aner­ken­nung von Geschlechts­iden­ti­tät ist unver­ein­bar mit der Istan­bul Kon­ven­ti­on, die jede Form von Gewalt gegen Frau­en ver­ur­teilt, Schutz­maß­nah­men für Opfer fest­legt, die recht­li­che Ver­fol­gung von Tätern för­dert und die Geschlech­ter­gleich­stel­lung vorantreibt.

Die Kon­ven­ti­on betont die Bedeu­tung der Sicher­heit von Frau­en und Mädchen.

Wenn die recht­li­che Aner­ken­nung von Geschlechts­iden­ti­tät und ihre Umset­zung nicht ange­mes­sen struk­tu­riert sind, kön­nen Sicher­heits­be­den­ken für Frau­en und Mäd­chen ent­ste­hen. Dies unter­streicht auch die Siche­rung der Men­schen­rech­te von Frau­en, ein­schließ­lich ihres Rechts auf Leben, Frei­heit, Sicher­heit, Gleich­heit und Nichtdiskriminierung.

Wenn die recht­li­che Aner­ken­nung von Geschlechts­iden­ti­tät in ihrer Umset­zung nicht aus­ge­wo­gen ist, kön­nen Beden­ken bezüg­lich der Rech­te von Frau­en und Mäd­chen auf­kom­men. Dies könn­te sich in Pro­ble­men im Zusam­men­hang mit dem Zugang zu geschlechts­spe­zi­fi­schen Res­sour­cen oder Dienst­leis­tun­gen manifestieren.

Quel­le: Istan­bul Konvention

Spra­che

  • Die Ein­be­zie­hung der Geschlechts­iden­ti­tät als Rechts­an­spruch führt zu einer kom­ple­xen sprach­li­chen Anpas­sung mit Aus­wir­kun­gen auf recht­li­che Doku­men­te, Ver­trä­ge und Gesetzgebung.
  • Die Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on mit dem ande­ren Geschlecht soll­te nicht bio­lo­gi­sche Fak­ten außer Kraft set­zen, da dies sonst zu Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über Frau­en und Neu­in­ter­pre­ta­tio­nen von Defi­ni­tio­nen füh­ren wür­de, was erheb­li­che Ver­wir­rung mit sich bringt.
  • Zusätz­lich sind die Begrif­fe „sexu­el­le Iden­ti­tät“ und „Geschlecht“ unde­fi­niert und abhän­gig von indi­vi­du­el­len Gefühlen.
  • Frau­en, die sich nicht an eine „geschlech­ter­sen­si­ble“ Spra­che hal­ten, wer­den jetzt oft als faschis­tisch bezeich­net und mit Begrif­fen wie „Terf (trans-aus­schlie­ßen­de radi­ka­le Femi­nis­tin), Bitch, Nazi“ zum Schwei­gen gebracht.
  • Homo­se­xua­li­tät, ins­be­son­de­re die les­bi­sche Ori­en­tie­rung, wird sprach­lich neu definiert.

Die eta­blier­te Defi­ni­ti­on von „roman­ti­scher und/oder sexu­el­ler gleich­ge­schlecht­li­chen Anzie­hung“, die sich aus­schließ­lich nach bio­lo­gi­schen Fak­ten rich­tet wird nun oft dahin­ge­hend umge­deu­tet, dass die­se Gleich­ge­schlecht­lich­keit anhand der eige­nen Emp­fin­dung und nicht mehr anhand bio­lo­gi­scher Tat­sa­chen fest­ge­macht wird.

Dies ermög­licht somit jeder Per­son, völ­lig unab­hän­gig vom bio­loi­schen Geschlecht, sich Les­be zu nen­nen und sich Zugang zu Schutz­be­rei­chen und Berei­chen zu erschlei­chen, die aus­schließ­lich von und für Les­ben gedacht sind.

Eben­so übt die­se Umdeu­tung der Defi­ni­ti­on mit ihrer Aus­wir­kung auf Spra­che und Gesell­schaft einen erheb­li­chen Druck auf les­bi­sche Mäd­chen und Frau­en aus, bio­lo­gisch voll aus­ge­stat­te­te Män­ner als Dating- und Sexu­al­part­ner zu akzep­tie­ren, wenn die­se sich als Frau­en und Les­ben identifizieren.

Das männ­li­che Geschlechts­teil die­ser Män­ner, die sich als Frau­en bezeich­nen, wird  in dem Ver­such, bio­lo­gi­sche Merk­ma­le vom jewei­li­gen bio­lo­gi­schen Geschlecht sprach­lich zu tren­nen als „girl­dick“ dargestellt.

Dies birgt ein erheb­li­ches Miss­brauchs­ri­si­ko und beein­träch­tigt die ver­ba­le Repro­duk­ti­ons­fä­hig­keit bei Fäl­len von sexu­el­lem Miss­brauch und Über­grif­fen gegen­über Mäd­chen und Frauen.

Phy­si­sche Räume

Die hart erkämpf­ten und ent­schei­den­den Schutz­räu­me für Frau­en sol­len für bio­lo­gi­sche Män­ner geöff­net wer­den, wenn sie sich als Frau­en identifizieren.

  • Dies lädt zu Miss­brauch ein und birgt ein noch grö­ße­res Risi­ko für Angrif­fe auf Frau­en in Schut­zäu­men als bereits vor­han­den. Die Pri­vat­sphä­re, Wür­de und Sicher­heit von Frau­en und Mäd­chen kann auf die­se Wei­se nicht gewähr­leis­tet werden.
  • Der Schutz von Frau­en wird ver­nach­läs­sigt, aus Angst, der “Dis­kri­mi­nie­rung gegen­über trans Per­so­nen” beschul­digt zu wer­den, wodurch Frau­en ver­meid­ba­ren Gefah­ren aus­ge­setzt sind.
  • Männ­li­che Gefan­ge­ne kön­nen in ein Frau­en­ge­fäng­nis ver­legt wer­den, wenn sie sich als Frau­en bezeich­nen, was Frau­en im Straf­voll­zug erheb­lich gefährdet.
  • Im Juli 2018 wur­de bekannt, dass ein männ­li­cher Insas­se in einem Frau­en­ge­fäng­nis im US-Bun­des­staat New Jer­sey zwei Mit­in­sas­sin­nen schwängerte.
  • Trau­ma­ti­sier­te Frau­en, ins­be­son­de­re sol­che, die sexu­el­len Miss­brauch erlebt haben, sind einem erhöh­ten Risi­ko der Retrau­ma­ti­sie­rung aus­ge­setzt, wenn sie mit Män­nern in Sicher­heits­ein­rich­tun­gen, wie Frau­en­häu­sern, leben müssen.

Quel­len: Ein männ­li­cher Insas­se schwän­ger­te zwei Mit­in­sas­sin­nen (New York Post)

Sport

  • Die Teil­nah­me von Trans­frau­en, ins­be­son­de­re auf­grund der phy­si­schen Über­le­gen­heit auf­grund bio­lo­gi­scher Unter­schie­de, führt zu unfai­ren Wett­be­werbs­be­din­gun­gen, die bio­lo­gisch weib­li­che Ath­le­tin­nen benachteiligt.
  • Ins­be­son­de­re in Dis­zi­pli­nen, in denen kör­per­li­che Stär­ke und Geschwin­dig­keit eine ent­schei­den­de Rol­le spie­len, besteht die Gefahr, dass Frau­en im Wett­kampf­sport in den Hin­ter­grund gedrängt wer­den und ihre Erfolgs­chan­cen ver­rin­gert werden.
  • Män­ner haben auf­grund von Fak­to­ren wie grö­ße­rer Mus­kel­mas­se und Geschwin­dig­keit einen phy­sio­lo­gi­schen Vor­teil. Dadurch über­tref­fen männ­li­che Pro­fi­sport­ler ins­be­son­de­re ihre weib­li­chen Kol­le­gin­nen und unter­gra­ben die Begrün­dung für die Geschlech­ter­tren­nung im Sport. Für Trans­frau­en kön­nen die meis­ten bio­lo­gi­schen Merk­ma­le nicht ver­än­dert werden.
  • Es gibt auch Beden­ken hin­sicht­lich der Sicher­heit und der Pri­vat­sphä­re von Mäd­chen und Frau­en in geschlechts­spe­zi­fi­schen Umge­bun­gen wie Umklei­de­räu­men oder Dusch­an­la­gen. Die Teil­nah­me von Trans­frau­en unter­gräbt den Zweck der Geschlech­ter­tren­nung in die­sen Bereichen.
  • Männ­li­che Kör­per­grö­ße, Gewicht und grö­ße­re Mus­kel­mas­sestel­len für Frau­en ein grö­ße­res Ver­let­zungs­ri­si­ko dar, als wenn sie gegen ande­re Frau­en antre­ten würden.
  • Die Inte­gri­tät des Sports muss gewahrt blei­ben, daher ist es uner­läss­lich, sich an bio­lo­gi­sche Rea­li­tä­ten zu halten.
  • Die Ein­be­zie­hung bio­lo­gi­scher Män­ner in rein weib­li­che Teams oder Dis­zi­pli­nen führt zu einer Gen­derg­ap.
  • Es ist auch wich­tig zu beden­ken, dass Frau­en, die gegen Män­ner antre­ten, ihre Fähig­kei­ten mög­li­cher­wei­se unter­schät­zen und schlech­ter abschnei­den als in rein weib­li­chen Teams.
  • Der Deut­sche Fuß­ball-Bund hat jedoch in der Sai­son 2022/2023 eine Regel ein­ge­führt, die es Spie­lern ermög­licht, die sich nicht mit ihrem bio­lo­gi­schem Geschlecht iden­ti­fi­zie­ren, zu wäh­len, ob sie in der Frau­en- oder Män­ner­ka­te­go­rie antre­ten möchten.
  • Daher hal­ten wir die Auf­recht­erhal­tung geschlech­ter­ge­trenn­ter Grup­pen im Sport für not­wen­dig und befür­wor­ten offe­ne Gruppen/Kategorien, wie sie bereits von eini­gen Orga­ni­sa­tio­nen, wie der Inter­na­tio­nal Swim­ming Fede­ra­ti­on (FINA) umge­setzt wurden.

Quel­le: Natio­nal Bureau of Eco­no­mic Rese­arch (NBER); World Aqua­tics (FINA)

Min­der­jäh­ri­ge

  • Die Aner­ken­nung der Geschlechts­iden­ti­tät bei Min­der­jäh­ri­gen könn­te zu über­stürz­ten Ent­schei­dun­gen füh­ren, die von Per­so­nen getrof­fen wer­den, die nicht aus­rei­chend auf die lang­fris­ti­gen Fol­gen von Medi­ka­men­ten und Ope­ra­tio­nen vor­be­rei­tet sind.
  • Kin­der und Jugend­li­che befin­den sich in einer Pha­se der Iden­ti­täts­ent­wick­lung und es wird stark dis­ku­tiert, ob sie in der Lage sind, sol­che grund­le­gen­den und lebens­ver­än­dern­den Ent­schei­dun­gen unab­hän­gig zu tref­fen. Dies könn­te zu Span­nun­gen zwi­schen Eltern, Erzie­hungs­be­rech­tig­ten und staat­li­chen Insti­tu­tio­nen führen.
  • Es wird auch beob­ach­tet, dass Kin­der, Jugend­li­che und jun­ge Erwach­se­ne, die zum Autis­mus-Spek­trum gehö­ren oder Autis­mus-Sym­pto­me auf­wei­sen, sich oft als trans­gen­der identifizieren.
  • Es gibt Hin­wei­se dar­auf, dass Mäd­chen auf­grund ihres homo­pho­ben Umfelds ihr Geschlecht aus Schutz­grün­den ändern möch­ten, um Feind­see­lig­kei­ten zu vermeiden.
  • Die Stu­die von Tho­mas D. Steens­ma (Ams­ter­dam) aus dem Jahr 2011 mit dem Titel “Desis­ting and per­sis­ting gen­der dys­pho­ria after child­hood (fol­low-up stu­dy)” kommt zu dem Schluss, dass die­je­ni­gen, die trotz Geschlechts­dys­pho­rie die Puber­tät erlebt haben, ten­den­zi­ell bei ihrem bio­lo­gi­schen Geschlecht blei­ben, sich aber eher zur Homo­se­xua­li­tät orientieren.
  • In der heu­ti­gen Gesell­schaft, in der die sexu­el­le Iden­ti­tät für Kin­der und Jugend­li­che eine enor­me Rol­le spielt, ist eine bes­se­re Sen­si­bi­li­sie­rung und Auf­klä­rung der Gesell­schaft über die Nor­ma­li­sie­rung von Homo­se­xua­li­tät erforderlich.
  • Eini­ge Ärz­te, wie der deut­sche Kin­der- und Jugend­psych­ia­ter Dr. Alex­an­der Kor­te, war­nen vor einem regel­rech­ten “Trans-Hype”, wobei eine signi­fi­kan­te Zunah­me jun­ger Men­schen zu ver­zeich­nen ist, die ihr Geschlecht ändern möch­ten, wobei die Dia­gno­se­zah­len fünf­mal höher sind als 2013.

Am 9. Okto­ber 2018 wur­de die Leit­li­nie “Geschlecht­sin­kon­gru­enz, Geschlechts­dys­pho­rie und Trans­ge­sund­heit: Dia­gno­se, Bera­tung und Behand­lung” in das Leit­li­ni­en­re­gis­ter des Ver­bands der Wis­sen­schaft­li­chen Medi­zi­ni­schen Fach­ge­sell­schaf­ten (AWMF) in Deutsch­land auf­ge­nom­men und erhielt den Sta­tus S3. Sie wur­de anschlie­ßend online veröffentlicht.

Daher sind Psy­cho­the­ra­peu­ten und Fach­leu­te in dia­gnos­ti­schen Funk­tio­nen gezwun­gen, sich davon abzu­hal­ten, Per­so­nen, die sich selbst als “trans” iden­ti­fi­zie­ren, kri­tisch zu hin­ter­fra­gen, wenn sie eine Dia­gno­se stel­len. Wenn ein Pati­ent sich als trans, que­er, nicht-binär usw. iden­ti­fi­ziert, ist es dem The­ra­peu­ten nicht gestat­tet, die Selbst­dia­gno­se in Fra­ge zu stel­len, son­dern muss sie affir­ma­tiv aner­ken­nen, da dies poten­zi­ell zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen wegen Dis­kri­mi­nie­rung füh­ren könnte.

Die­se bei­spiel­lo­se Situa­ti­on im Bereich der The­ra­pie und medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung ver­leiht der Geschlechts­iden­ti­tät einen beson­de­ren Sta­tus. Dar­über hin­aus birgt sie ein erheb­li­ches Risi­ko, bestimm­te psy­chi­sche Gesund­heits­zu­stän­de (wie Geschlechts­dys­pho­rie, dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung, post­trau­ma­ti­sche Belas­tungs­stö­rung, Depres­si­on) nicht erken­nen, benen­nen oder behan­deln zu kön­nen, was den men­ta­len Zustand des Pati­en­ten ver­schlim­mern und sogar zu Sui­zid füh­ren kann.

Ange­sichts des­sen, dass die Mehr­heit der trans­gen­der, que­er und nicht-binä­ren Per­so­nen Min­der­jäh­ri­ge oder jun­ge Erwach­se­ne sind, hal­ten wir den Umgang mit psy­cho­lo­gi­scher Dia­gno­se und The­ra­pie für skan­da­lös. Kin­der und Jugend­li­che stel­len vul­nerable Grup­pen dar, die beson­de­ren Schutz benötigen.

Daher besteht ein drin­gen­der Bedarf an gründ­li­cher Dia­gnos­tik und geschul­tem Per­so­nal, das in der Lage ist, den Gesund­heits­zu­stand von Kin­dern und Jugend­li­chen genau zu bewer­ten und vor allem in pro­fes­sio­nel­ler Wei­se zu bewerten.

  • Die deut­sche Eltern­in­itia­ti­ve “Trans Teens Sor­ge Berech­tigt” weist eben­falls auf die Medi­ka­li­sie­rung und die Fol­gen für jun­ge Men­schen hin und for­dert eine gründ­li­che und ratio­na­le Psy­cho­the­ra­pie, um psy­cho­so­zia­le, fami­liä­re und/oder ent­wick­lungs­be­ding­te Pro­ble­me zu erken­nen und zu behan­deln, bevor über­stürz­te Dia­gno­sen und medi­ka­men­tö­se Behand­lun­gen erfolgen.

Quel­len: Tho­mas D. Steens­ma (Ams­ter­dam) 2011 „Desis­ting and per­sis­ting gen­der dys­pho­ria after child­hood (fol­low-up stu­dy); SPIE­GEL Pan­ora­ma Inter­view Dr. Alex­an­der Kor­te 2019; Trans Teens Sor­ge Berechtigt 

Affir­ma­ti­ve Maßnahmen

  • Der Fokus auf Geschlech­ter­gleich­heit und Geschlechts­iden­ti­tät durch affir­ma­ti­ve Maß­nah­men könn­te dazu füh­ren, dass die spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se und Her­aus­for­de­run­gen von Mäd­chen und Frau­en ver­nach­läs­sigt und benach­tei­ligt wer­den, wodurch sie in den Hin­ter­grund gedrängt werden.
  • Geschlechts­spe­zi­fi­sche Kämp­fe und Unge­rech­tig­kei­ten, mit denen Frau­en kon­fron­tiert sind, könn­ten in einem brei­ten Stre­ben nach “Gleich­heit und Viel­falt” über­se­hen wer­den. Frau­en wer­den umgan­gen, wenn ihre Anlie­gen nicht ange­mes­sen berück­sich­tigt werden.
  • Die Umset­zung von affir­ma­ti­ven Maß­nah­men führt auch zur Ver­tei­lung begrenz­ter Res­sour­cen, was mög­li­cher­wei­se zu weni­ger Auf­merk­sam­keit und Res­sour­cen für Mäd­chen und Frau­en führt, die wei­ter­hin unter geschlechts­spe­zi­fi­schen Nach­tei­len lei­den. Dies ver­schärft bestehen­de Unge­rech­tig­kei­ten und behin­dert den Fort­schritt in der Geschlechtergleichheit.
  • Bei der Umset­zung der recht­li­chen Aner­ken­nung der Geschlechts­iden­ti­tät ist es uner­läss­lich, den Schutz von Frau­en und Mäd­chen sicherzustellen.
  • Daher ist die Ein­rich­tung eines inklu­si­ven und respekt­vol­len Dia­logs mit ver­schie­de­nen Inter­es­sen­grup­pen, ein­schließ­lich Frau­en­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, Gen­der­for­schern, Ver­tre­tern der Trans­gen­der-Com­mu­ni­ty und ande­ren, von ent­schei­den­der Bedeutung.
  • Es ist kon­tra­pro­duk­tiv, haupt­säch­lich die Trans­gen­der-Com­mu­ni­ty zu den Aus­wir­kun­gen auf Frau­en und Mäd­chen zu befra­gen, da die Per­spek­ti­ven der betrof­fe­nen Per­so­nen, näm­lich Mäd­chen und Frau­en, inte­gra­ler Bestand­teil der Dis­kus­si­on sein müssen.
  • Die Trans­gen­der-Com­mu­ni­ty kann ins­be­son­de­re in Bezug auf die “Sicher­heit und den Schutz von Frau­en und Mäd­chen” nicht als Spre­cher für Frau­en und Mäd­chen die­nen, son­dern kann nur ihre eige­ne Inter­es­sen­grup­pe vertreten.
  • Daher sind die Ent­wick­lung und Umset­zung von geschlechts­sen­si­blen Richt­li­ni­en und Pro­to­kol­len von ent­schei­den­der Bedeu­tung. Die­se gewähr­leis­ten, dass geschlechts­spe­zi­fi­sche Sicher­heits- und Daten­schutz­be­den­ken gewahrt blei­ben. Kla­re Regeln für den Zugang zu Umklei­de­räu­men, Toi­let­ten und ande­ren geschlechts­spe­zi­fi­schen Ein­rich­tun­gen müs­sen fest­ge­legt werden.
  • Umfas­sen­de Sen­si­bi­li­sie­rung und Schu­lun­gen für ver­schie­de­ne Inter­es­sen­grup­pen, ein­schließ­lich Schu­len, Unter­neh­men, Sport­or­ga­ni­sa­tio­nen und staat­li­chen Insti­tu­tio­nen, sind von größ­ter Bedeu­tung. Eine Sen­si­bi­li­sie­rung und ein bes­se­res Ver­ständ­nis für die Anlie­gen von Frau­en und Mäd­chen könn­ten dazu bei­tra­gen, ihre Sicher­heit zu verbessern.
  • Die Umset­zung von Maß­nah­men zum Schutz von Frau­en und Mäd­chen vor Gewalt ist von zen­tra­ler Bedeu­tung. Dies kann die Ent­wick­lung von Not­fall­plä­nen und Unter­stüt­zungs­struk­tu­ren für Opfer umfas­sen und Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den soll­ten dar­auf geschult sein, geschlechts­spe­zi­fi­sche Gewalt ange­mes­sen zu behan­deln – unab­hän­gig von der Geschlechtsidentität.
  • Es ist ent­schei­dend, trans­pa­ren­te Pro­zes­se und Mecha­nis­men für regel­mä­ßi­ge Über­prü­fung und Bewer­tung der umge­setz­ten Maß­nah­men zu eta­blie­ren. Dies ermög­licht die früh­zei­ti­ge Erken­nung und Behe­bung poten­zi­el­ler Pro­ble­me oder Ungleichgewichte.
  • Eine effek­ti­ve Umset­zung erfor­dert einen mul­ti­di­men­sio­na­len Ansatz und kon­ti­nu­ier­li­che Zusam­men­ar­beit ver­schie­de­ner Inter­es­sen­grup­pen, ein­schließ­lich Regie­rungs­be­hör­den, Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, Zivil­ge­sell­schaft und ande­rer rele­van­ter Gruppen.
  • Die Geschlechts­iden­ti­tät ist in ers­ter Linie eine pri­va­te Ange­le­gen­heit und soll­te die Sicher­heit und Wür­de ande­rer Grup­pen nicht beeinträchtigen.

Im Rah­men des Gerichts­ver­fah­rens Tick­le vs. Giggle for Girls in Aus­tra­li­en hat die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin für Gewalt gegen Frau­en, Reem Alsa­lem, kürz­lich in einem State­ment noch ein­mal betont, dass die CEDAW Mäd­chen und Frau­en vor geschlechts­ba­sier­ter Dis­kri­mi­nie­rung und Gewalt schützt.

Die Women’s Decla­ra­ti­on Inter­na­tio­nal (WDI) – die Erklä­rung über die Rech­te von Frau­en auf der Grund­la­ge ihres Geschlechts – hat seit 2019 die Not­wen­dig­keit für einen geschlechts­ba­sier­ten Schutz von Mäd­chen und Frau­en beson­ders dezi­diert aus­for­mu­liert. Sie „bekräf­tigt die Rech­te von Frau­en und Mäd­chen auf der Grund­la­ge ihres Geschlechts und bekämpft die Dis­kri­mi­nie­rung, die wir durch das Erset­zen der Kate­go­rie Geschlecht mit ‚Gen­der­iden­ti­tät‘ erfahren.“

 

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Die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin für Gewalt gegen Frau­en hat bereits im Juni in einem aus­führ­li­chen 17-sei­ti­gen Schrei­ben an die deut­sche Außen­mi­nis­te­rin Anna-Lena Baer­bock auf mög­li­che Men­schen­rechts­ver­stö­ße durch das am 1. Novem­ber 2024 in Kraft tre­ten­de Selbstbestimmungs­gesetz hin­ge­wie­sen und um eine Stel­lung­nah­me der Bun­des­re­gie­rung gebeten. 

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