Selbst­bestim­mungs­gesetz stop­pen! Wir for­dern eine abs­trak­te Normenkontrollklage

21. Apr 2024

An die CDU/C­SU-Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag und die Baye­ri­sche Landesregierung:

Das „Selbst­bestim­mungs­gesetz“ ist ver­fas­sungs­wid­rig
Bit­te lei­ten Sie eine Abs­trak­te NOr­men­kon­troll­kla­ge ein

Die Juris­tin Wed­nes­day hat auf X/Twitter eine Brief­vor­la­ge zur Ver­fü­gung gestellt, um die CDU/C­SU-Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag und die Baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung zu einer abs­trak­ten Nor­men­kon­troll­kla­ge auf­zu­for­dern. Wir stel­len hier den von ihr ent­wor­fe­nen Brief in leicht ange­pass­ter Form zur Verfügung. 

Für eine abs­trak­te Nor­men­kon­troll­kla­ge müs­sen min­des­tens 25% der Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten oder eine Lan­des­re­gie­rung einen Antrag stel­len. Die abs­trak­te Nor­men­kon­troll­kla­ge kann sofort ein­ge­lei­tet wer­den. Die CDU/C­SU-Frak­ti­on im Bun­des­tag hät­te die erfor­der­li­che Stär­ke. Alter­na­tiv käme die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung in Fra­ge, in der kei­ne der drei Ampel­par­tei­en ver­tre­ten ist.

Bit­te ladet Euch die Vor­la­ge her­un­ter und sen­det das Schrei­ben am bes­ten pos­ta­lisch an:

  1. CDU/CSU Frak­ti­on im Deut­schen Bun­des­tag
    Platz der Repu­blik 1
    11011 Ber­lin
    E‑Mail: fraktion@cducsu.de
  2. Baye­ri­sche Staats­kanz­lei
    Post­fach 22011
    80535 Mün­chen
    E‑Mail: direkt@bayern.de
  3. Baye­ri­sche Staats­kanz­lei
    Herrn Staats­mi­nis­ter Dr. Flo­ri­an Herr­mann
    Franz-Josef-Strauß-Ring 1
    80539 Mün­chen
    Kon­takt­for­mu­lar

Zusätz­lich könnt Ihr ein ange­pass­tes Schrei­ben an den Bun­des­prä­si­den­ten Frank-Wal­ter Stein­mei­er sen­den. Er kann kei­ne Nor­men­kon­troll­kla­ge ein­rei­chen. Er kann aller­dings sei­ne Unter­schrift unter das Gesetz verweigern.

  1. Bun­des­prä­si­di­al­amt
    Herrn Bun­des­prä­si­den­ten Frank-Wal­ter Stein­mei­er
    Spree­weg 1
    10557 Ber­lin
    E‑Mail: bundespraesidialamt@bpra.bund.de

Das „Selbst­bestim­mungs­gesetz“ ist ver­fas­sungs­wid­rig
Bit­te lei­ten Sie eine Abs­trak­te Nor­men­kon­troll­kla­ge ein

Sehr geehr­te Damen und Herren, 

am 12. April 2024 hat die Ampel-Regie­rung trotz der seit Mona­ten und Jah­ren anhal­ten­den War­nun­gen von ver­schie­dens­ten Sei­ten das sog. Selbst­bestim­mungs­gesetz ver­ab­schie­det. Wir bit­ten Sie, gegen die­ses Gesetz ein abs­trak­tes Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren ein­zu­lei­ten. Das sog. Selbst­bestim­mungs­gesetz gefähr­det Frau­en und Kin­der und ver­letzt ver­schie­de­ne Grund­rech­te zahl­rei­cher Bür­ger und Bürgerinnen: 

  • Die Andro­hung eines Buß­gel­des von bis zu 10.000 EUR für das Aus­spre­chen der Wahr­heit, näm­lich der kor­rek­ten Wahr­neh­mung einer bio­lo­gi­schen Tat­sa­che, ohne dass eine Schwei­ge­pflicht irgend­ei­ner Art grei­fen wür­de, ist im deut­schen Recht ein­ma­lig und eine offen­ba­re Ver­let­zung der durch Art. 5 des Grund­ge­set­zes geschütz­ten Mei­nungs- und der durch Art 5 des Grund­ge­set­zes geschütz­ten Pressefreiheit. 
  • Das Recht der Eltern, bereits bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern eine Ände­rung des Geschlechts­ein­trags vor­zu­neh­men (und per Dro­hung mit 10.000 EUR Buß­geld das Umfeld zum „Mit­spie­len“ zu zwin­gen), gefähr­det die freie Ent­wick­lung der Per­sön­lich­keit der betrof­fe­nen Kin­der (Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz). 
  • Bei älte­ren Kin­dern (ab 14 Jah­ren) ist vor­ge­se­hen, dass bei Eltern, die der Ein­tra­gung des Geschlechts­ein­trags wider­spre­chen, das Fami­li­en­ge­richt deren Zustim­mung ersetzt. Die Rege­lung ist so for­mu­liert, dass das Gericht dies meis­tens tun wird, denn die Ver­wei­ge­rung die­ser Erset­zung der Zustim­mung der Eltern wird zum Regel­fall erklärt, die Nicht-Erset­zung wird begrün­dungs­be­dürf­tig. Als ob dies nicht schlimm genug wäre, wird Stan­des­amt, Jugend­amt und Fami­li­en­ge­richt (nicht im Geset­zes­text selbst, aber in der Begrün­dung, wie als Teil des Regie­rungs­ent­wurfs ver­öf­fent­licht) auch noch nahe­ge­legt, gegen wider­spens­ti­ge Eltern oder Eltern­tei­le vor­zu­ge­hen. Dies kann bis hin zum Sor­ge­rechts­ent­zug gehen. All dies ver­letzt den in Art. 6 des Grund­ge­set­zes garan­tier­ten Schutz der Fami­lie und des Erzie­hungs­rechts der Eltern. 
  • Auch das Recht auf freie Ent­fal­tung der Per­sön­lich­keit der betrof­fe­nen Kin­der und Jugend­li­chen und deren Recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit (Art. 2 Grund­ge­setz) wird gefähr­det bzw. ver­letzt. Anders als die Ampel­re­gie­rung behaup­tet, fin­det eine sozia­le und juris­ti­sche Tran­si­ti­on (so bezeich­net man die Ände­rung von Geschlechts­ein­trag und Namen und eine Anspra­che als das ande­re Geschlecht) nicht im luft­lee­ren Raum statt, son­dern geht in der Regel der medi­zi­ni­schen Tran­si­ti­on vor­aus und mün­det in die­ser. Dies hat die sog. Cass-Review, in die zum einen Daten von tau­sen­den von Kin­dern und Jugend­li­chen in Groß­bri­tan­ni­en und zum ande­ren die inter­na­tio­na­le Stu­di­en­la­ge ein­ge­flos­sen sind, deut­lich gezeigt. Auf­grund die­ser offi­zi­el­len Unter­su­chung und ihres Ergeb­nis­ses haben sich Mit­glie­der des bri­ti­schen Par­la­ments jüngst bei frü­hen – und dafür beschimpf­ten und teil­wei­se auch ent­las­se­nen – Kri­ti­kern der Tran­si­ti­on von Kin­dern und Jugend­li­chen ent­schul­digt. Die Ampel­re­gie­rung rennt in die ent­ge­gen­ge­setz­te Rich­tung, stei­gert die Beschimp­fun­gen und droht unwil­li­gen Bür­gern und Bür­ge­rin­nen mit Buß­geld und unwil­li­gen Eltern mit Erset­zung ihrer Zustim­mung und Sor­ge­rechts­ent­zug. Die Eltern kön­nen ihrer Schutz­pflicht nicht mehr nach­kom­men. Kin­der und Jugend­li­che wer­den durch sog. Puber­täts­blo­cker, Hor­mo­ne und auch ope­ra­ti­ve Ein­grif­fe lebens­lang geschädigt. 
  • Durch das sog. Selbst­bestim­mungs­gesetz wird auch die Sicher­heit von Frau­en und Mäd­chen all­ge­mein gefähr­det (staat­li­che Pflicht zum Schutz des Grund­rechts auf kör­per­li­che und see­li­sche Unver­sehrt­heit Art. 2 Abs. 2 Grund­ge­setz) und der „Selbst­be­stim­mung“ weni­ger Betrof­fe­ner unter­ge­ord­net. Dass es kei­ne miss­bräuch­li­chen Erklä­run­gen durch erwach­se­ne Män­ner geben wird, glaubt – wie an den Bestim­mun­gen im Ver­tei­di­gungs­fall zu sehen ist – die Ampel-Regie­rung selbst nicht. Die Sicher­heit von Frau­en und Mäd­chen in Umklei­den, Sam­mel­du­schen und ande­ren sen­si­blen Berei­chen wird von der Regie­rung der Bun­des­re­pu­blik völ­lig außer Acht gelas­sen. Über ihren Schutz sol­len Ein­zel­per­so­nen z. B. der Bade­meis­ter vor Ort im Rah­men des Haus­rechts von Fall zu Fall ent­schei­den.
    Über all die­sen Rege­lun­gen schwebt die oben genann­te Dro­hung von 10.000 EUR Buß­geld bei Nicht­be­ach­tung der angeb­li­chen Pflich­ten zur „Nicht­dis­kri­mi­nie­rung“ von „Frau­en mit Penis­sen“ (vgl. ver­schie­de­ne Äuße­run­gen von Regie­rungs­mit­glie­dern).
    Wie die­se For­de­run­gen in der Pra­xis umge­setzt wer­den, ist vor­aus­seh­bar und hat sich ande­ren­orts bereits gezeigt. In Räu­men, in denen sich Frau­en und Mäd­chen umklei­den oder sich unbe­klei­det auf­hal­ten, wer­den ana­to­misch intak­te Män­ner auf­tau­chen. Frau­en, die sich die­ser Pra­xis ent­ge­gen­stel­len, wer­den nicht nur igno­riert wer­den, son­dern zudem im Extrem­fall selbst Sank­tio­nen aus­ge­setzt sein. Die erzie­he­ri­schen Aus­wir­kun­gen die­ser Pra­xis auf die Wirk­lich­keits­wahr­neh­mung von Her­an­wach­sen­den, ins­be­son­de­re von Mäd­chen lie­gen auf der Hand.
  • Nicht zuletzt ist durch den kurz­fris­tig und vor­aus­set­zungs­los mög­li­chen Namens­wech­sel auch eine erheb­li­che Erschwe­rung der Straf­ver­fol­gung zu befürch­ten. Eine zunächst vor­ge­se­he­ne Mit­tei­lung über die Ände­rung an ver­schie­de­ne Behör­den wur­de in letz­ter Minu­te auf Akti­vis­ten­wunsch gestri­chen. Auch hier wur­den die Rech­te und Sicher­heits­in­ter­es­sen aller Staats­bür­ger den Wün­schen einer Min­der­heit untergeordnet. 

Wei­te­re Grün­de für die Ver­fas­sungs­wid­rig­keit sind in dem Rechts­gut­ach­ten der Rechts­an­wäl­te Jonas D. Jacob LL.M. und Dr. Klaus Märker erläu­tert, das Sie hier abru­fen kön­nen[1]. Zudem hat die baye­ri­sche Lan­des­re­gie­rung in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag für 2023 – 2028 aus­drück­lich betont: „Wir leh­nen das Selbst­bestim­mungs­gesetz des Bun­des ab“. Bit­te zei­gen Sie nun poli­ti­schen Wil­len und Ver­läss­lich­keit und lei­ten Sie ein abs­trak­tes Nor­men­kon­troll­ver­fah­ren vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein. 

Hoch­ach­tungs­voll,

Die Frau­en der Initia­ti­ve „Lasst Frau­en Sprechen!“

[1] https://www.rechtsgutachtensbgg.de

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