Offi­zi­ell bestä­tigt: Schon jetzt kei­ne Geschlech­ter­tren­nung mehr in deut­schen Gefängnissen

18. Aug 2024

Wir von der Initia­ti­ve „Lasst Frau­en Spre­chen!“ haben über die Platt­form „FragDenStaat.de“ bei den Jus­tiz­mi­nis­te­ri­en aller Bun­des­län­der ange­fragt, wie vie­le Män­ner seit 2023 in Frau­en­ge­fäng­nis­sen inhaf­tiert sind/waren und auf­grund wel­cher Tat­be­stän­de die Haft­stra­fen ver­hängt wur­den.[1]

Zuvor hat­te Made­lei­ne bereits auf Twitter/X Fäl­le von Pädo­kri­mi­nel­len und Sexu­al­straf­tä­tern gesam­melt, die eine Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on als „Frau“ miss­brau­chen sowie Zah­len zu Män­nern in Frau­en­ge­fäng­nis­sen zusam­men­ge­stellt. Ihre Recher­chen hat sie in einem Arti­kel bei Frau­en­hel­din­nen zusam­men­ge­fasst.[2]

Die auf­grund unse­rer Anfra­ge erteil­ten Aus­künf­te bestä­ti­gen offi­zi­ell, dass bereits vor dem Inkraft­tre­ten des sog. Selbst­be­stim­mungs­ge­set­zes kein ein­zi­ges Bun­des­land dafür Sor­ge trägt, dass in sei­nen Frau­en­ge­fäng­nis­sen die weib­li­chen Häft­lin­ge nicht zusam­men mit männ­li­chen Straf­tä­tern ein­ge­sperrt sind. Statt­des­sen wur­de von meh­re­ren Bun­des­län­dern die Inhaf­tie­rung von Män­nern in Frau­en­ge­fäng­nis­sen offi­zi­ell bestätigt:

Das ein­zi­ge Bun­des­land, das angibt, kei­ne Män­ner in Frau­en­ge­fäng­nis­sen unter­ge­bracht zu haben, ist das Saar­land – weil es dort kei­ne Frau­en­ge­fäng­nis­se gibt.[3] Hes­sen und Baden-Würt­tem­berg ver­wei­ger­ten die Aus­kunft.[4]

Thü­rin­gen beant­wor­te­te die Anfra­ge trotz Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz bis heu­te nicht.[5]

Alle ande­ren Bun­des­län­der gaben ent­we­der an, in Haft­an­stal­ten für Frau­en auch Män­ner unter­ge­bracht zu haben, oder gar nicht zu erhe­ben, ob dort Män­ner inhaf­tiert sind.[6]

Genaue Anga­ben mach­ten dabei nur Bre­men (1 Mann im Frau­en­ge­fäng­nis), Ber­lin (15 Män­ner im Frau­en­ge­fäng­nis) und Meck­len­burg-Vor­pom­mern (1 Mann im Frau­en­ge­fäng­nis). Die ande­ren Bun­des­län­der gaben an, die Fra­ge nicht beant­wor­ten zu kön­nen – zumeist, weil nur der aktu­el­le Geschlechts­ein­trag erfasst wür­de und nicht der ursprüng­li­chen Geschlechts­ein­trag oder das tat­säch­li­che Geschlecht. Dadurch lie­gen den meis­ten Bun­des­län­dern kei­ne Infor­ma­tio­nen über das tat­säch­li­che Geschlecht der in Frau­en­ge­fäng­nis­sen inhaf­tier­ten Per­so­nen vor.

Kein ein­zi­ges Bun­des­land woll­te oder konn­te die Haft­grün­de der in Frau­en­ge­fäng­nis­sen inhaf­tier­ten Män­ner nennen.

Sach­sen ver­langt 1.100 EUR für Aus­kunft – Über­grif­fe durch Män­ner sind bereits bekannt

Sach­sen ver­lang­te 1.100 Euro für eine Aus­kunft, so dass uns hier kei­ne Ant­wort vor­liegt. [7] Wes­halb eine Aus­kunft für das unter grü­ner Füh­rung ste­hen­de säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um so kos­ten­in­ten­siv ist, wäh­rend die ande­ren Bun­des­län­der kos­ten­los Aus­kunft gaben, wur­de nicht mit­ge­teilt. Wir möch­ten daher finan­zi­ell stär­ke­re Orga­ni­sa­tio­nen oder Poli­ti­ke­rin­nen und Poli­ti­ker ermun­tern, selbst eine Anfra­ge an das Säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um zu stellen.

Denn gera­de Sach­sen fiel bei die­sem The­ma schon nega­tiv auf: Ver­schie­de­ne Zei­tun­gen berich­te­ten über die Gewalt­tä­tig­keit eines im Frau­en­ge­fäng­nis Chem­nitz inhaf­tier­ten männ­li­chen Straf­tä­ters gegen­über den dor­ti­gen Frau­en.[8] Die Frau­en hat­ten einen Brief über ihre Not­la­ge ver­fasst und benannt, dass sie sich von ihm beläs­tigt und bedroht fühlen.

Bereits 2012 gab es in die­sem Gefäng­nis einen Vor­fall mit einem inhaf­tier­ten Dop­pel­mör­der und Zuhäl­ter, der eine Wär­te­rin gewürgt hat­te.[9] Er hat­te in Haft den Geschlechts­ein­trag gewech­selt und wur­de dar­auf­hin ins Frau­en­ge­fäng­nis Chem­nitz über­stellt. Im Gerichts­ver­fah­ren zu dem Über­griff auf die Wär­te­rin teil­te er mit, er pla­ne, sei­nen Geschlechts­ein­trag wie­der zu „männ­lich“ zu wech­seln.[10]

Chem­nitz hat das größ­te deut­sche Frau­en­ge­fäng­nis. Trotz schlech­ter Erfah­run­gen will das säch­si­sche Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um den Zugang für Män­ner in Frau­en­ge­fäng­nis­se erleich­tern.[11]

Aktu­el­le Pres­se­be­rich­te über Nordrhein-Westfalen

Laut aktu­el­len Pres­se­be­rich­ten sind in den Gefäng­nis­sen in Nord­rhein-West­fa­len in den letz­ten 5 Jah­ren 6 Per­so­nen – ver­mut­lich Män­ner – auf­grund einer Ände­rung des Geschlechts­ein­trags in ein Frau­en­ge­fäng­nis ver­legt wor­den. Der­zeit sind in NRW ins­ge­samt 8 Per­so­nen inhaf­tiert, die ihren Geschlechts­ein­trag geän­dert haben.[12] Ein männ­li­cher Straf­ge­fan­ge­ner hat in Haft eine plas­ti­sche Ope­ra­ti­on bean­tragt, die vor­aus­sicht­lich gewährt wird. Soge­nann­te „geschlechts­an­glei­chen­de“ Ope­ra­tio­nen an Män­nern kön­nen bspw. plas­ti­sche Gesichts-Ope­ra­tio­nen, Besei­ti­gung des Adams­ap­fels, Sili­kon­im­plan­ta­te in die Brust oder Kas­tra­tio­nen und Auf­bau einer „Vagi­no­plas­tik“ sein. Eine ähn­li­che Behand­lung des bereits genann­ten über­grif­fi­gen Straf­tä­ters in Chem­nitz hat den Staat 40.000 EUR gekos­tet.[13]

Gefähr­dung von Frau­en durch männ­li­che Straftäter

Es wider­spricht inter­na­tio­na­len völ­ker­recht­li­chen Stan­dards, wenn Frau­en mit männ­li­chen Tätern ein­ge­sperrt sind. So äußer­te sich bereits die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin für Fol­ter Dr. Ali­ce J Edwards auf Twit­ter zu dem Fall Isla Bry­son und Tif­fa­ny Scott in Schottland:

„Fema­le pri­soners have a right to be pro­tec­ted from vio­lent sex offen­ders no mat­ter how they iden­ti­fy. Whe­re is the com­mon sen­se? Clea­rer gui­de­lines are nee­ded.“ [14]

Über die Fäl­le in Schott­land, die Edwards anspricht, stürz­te die schot­ti­sche Minis­ter­prä­si­den­tin Nico­la Stur­ge­on. [15]

Edwards hat­te bis Ende 2023 inter­na­tio­nal Ein­ga­ben zu der Situa­ti­on in Gefäng­nis­sen ein­ge­for­dert. In ihrem State­ment vom Febru­ar 2024[16] nimmt sie unter ande­rem Bezug auf die Situa­ti­on von Frau­en und Müt­tern in Gefäng­nis­sen und for­dert eine Ein­hal­tung der Bang­kok Rules von 2010. Die­se ergän­zen die Tokyo Rules und set­zen spe­zi­fi­sche Regeln für den Schutz der Men­schen­rech­te von inhaf­tier­ten Frau­en, Müt­tern und Kin­dern in Gefäng­nis­sen. Die Bang­kok Rules berück­sich­ti­gen unter ande­rem, dass Frau­en in der Regel schnel­ler, aber wegen weni­ger schwe­ren Delik­ten inhaf­tiert wer­den, kei­ne grö­ße­re Gefahr von ihnen aus­geht und dass sie zugleich häu­fig Miss­brauchs­op­fer und damit beson­ders vul­nerabel sind. Die Rules gehen auf die Not­wen­dig­keit ein, inhaf­tier­te Frau­en vor sexu­el­ler Gewalt zu schützen.

„Clear poli­ci­es and regu­la­ti­ons on the con­duct of pri­son staff aimed at pro­vi­ding maxi­mum pro­tec­tion for women pri­soners from any gen­der-based phy­si­cal or ver­bal vio­lence, abu­se and sexu­al harass­ment shall be deve­lo­ped and imple­men­ted.” (Rule 31)[17][18]

Selbstbestimmungs­gesetz wird Situa­ti­on verschärfen

Die­se Gesamt­pro­ble­ma­tik wird sich durch Inkraft­tre­ten des sog. Selbstbestimmungs­gesetz noch ver­schär­fen, denn dann kann jeder Mann – auch jeder Straf­tä­ter – völ­lig bedin­gungs­los sei­nen Per­so­nen­stand in „weib­lich“ ändern las­sen. Der Rechts­exper­te Udo Vet­ter leg­te bereits dar, dass Gefäng­nis­se sich kaum gegen eine Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on von inhaf­tier­ten Män­nern als „Frau­en“ und ihr Ver­lan­gen ins Frau­en­ge­fäng­nis ver­legt zu wer­den, weh­ren kön­nen.[19]

Aus Schott­land ist bereits bekannt, dass männ­li­che Straf­tä­ter eine geschlecht­li­che Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on für eine Unter­brin­gung im Frau­en­ge­fäng­nis miss­brau­chen und nach Absit­zen der Haft ihren Geschlechts­ein­trag wie­der auf männ­lich ändern.[20]

Die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin zu Gewalt gegen Frau­en und Mäd­chen – Reem Alsa­lem – warn­te erst kürz­lich in Ihrem Schrei­ben an die deut­sche Außen­mi­nis­te­rin vor mög­li­chen Men­schen­rechts­ver­stö­ßen durch das sog. Selbstbestimmungs­gesetz. Unter ande­rem beton­te sie, dass kei­ne aus­drück­li­chen Schutz­maß­nah­men vor­ge­se­hen sind, um zu ver­hin­dern, dass Sexu­al­straf­tä­ter die­ses Gesetz aus­nut­zen, um als Insas­se oder Per­so­nal Zugang zu Frau­en­ge­fäng­nis­sen zu erhal­ten.[21]

Der Pres­se gegen­über ver­nei­nen alle 16 Lan­des­mi­nis­te­ri­en zwar, dass in ihren Straf­an­stal­ten sexu­el­le Über­grif­fe durch inhaf­tier­te Trans-Per­so­nen bekannt gewor­den seien.

René Mül­ler, Bun­des­vor­sit­zen­der des Bun­des der Straf­voll­zugs­be­diens­te­ten Deutsch­lands (BSBD), hegt da Zwei­fel. Er befürch­tet, dass kei­nes­wegs alle Vor­fäl­le „von Betrof­fe­nen zur Anzei­ge oder zur Mel­dung gebracht wur­den“. Tat­säch­lich räumt das baye­ri­sche Minis­te­ri­um ein, sol­che Vor­fäl­le wür­den „in den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten nicht in sta­tis­tisch aus­wert­ba­rer Form erfasst“. Noch irri­tie­ren­der wirkt, dass auch Sach­sens Minis­te­ri­um jeden bekann­ten Fall eines sexu­el­len Über­griffs ver­neint. Dabei soll dort, in Chem­nitz, doch eine Trans-Frau laut etli­chen Zeu­gen weib­li­che Mit­häft­lin­ge unter ande­rem zu Oral­sex oder Geschlechts­ver­kehr gedrängt haben.[22]

Wir for­dern deshalb:

Die Zuwei­sung von Häft­lin­gen zu Frau­en­ge­fäng­nis­sen muss auf Grund­la­ge des Geschlechts und nicht auf Grund­la­ge des selbst­ge­wähl­ten Per­so­nen­stands­ein­trags erfol­gen! Kei­ner Frau, egal ob straf­fäl­lig gewor­den oder nicht, darf es zuge­mu­tet wer­den, mit kri­mi­nel­len Män­nern ein­ge­sperrt zu werden!

Das frau­en­feind­li­che Selbstbestimmungs­gesetz muss zurück­ge­nom­men werden!

Quel­len:

[1] Wort­laut der Anfrage:

„1) Wie vie­le Per­so­nen, bei denen bei der Geburt das männ­li­che Geschlecht ein­ge­tra­gen wur­de, waren oder sind seit 2023 in Frau­en­ge­fäng­nis­sen in [Bun­des­land] bzw. im Frau­en­trakt eines Gefäng­nis­ses in [Bun­des­land] inhaf­tiert? Ich bit­te um Nen­nung der abso­lu­ten Zahl.
2) Wegen wel­cher Taten wur­den die­se Per­so­nen zu der Haft­stra­fe ver­ur­teilt? Ich bit­te um eine pro­zen­tua­le Auf­lis­tung nach Tatbeständen.
3) Wie vie­le Per­so­nen, bei denen bei der Geburt das männ­li­che Geschlecht ein­ge­tra­gen wur­de, die aber wäh­rend der Haft­zeit einen weib­li­chen Per­so­nen­stands­ein­trag haben/hatten, waren oder sind seit 2023 in Män­ner­ge­fäng­nis­sen in [Bun­des­land] bzw. im Män­ner­trakt eines Gefäng­nis­ses in [Bun­des­land] inhaf­tiert? Ich bit­te um die abso­lu­te Zahl.“

[2] https://www.frauenheldinnen.de/news/das-experiment-ist-bereits-angelaufen/ und https://x.com/missdelein2/status/1739986083960746252

[3] https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑3/

[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑5/ und https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑7/

[5] https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-10/

[6]
NRW: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑2/
Bran­den­burg: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑4/
Rhein­land-Pfalz: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑6/
Sach­sen-Anhalt: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑9/
Schles­wig-Hol­stein: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen‑8/
Ber­lin: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-14/
Ham­burg: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-15/
Bay­ern: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-13/
Bre­men: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-16/
Nie­der­sach­sen: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-11/
Meck­len­burg-Vor­pom­mern: https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-17/

[7] https://fragdenstaat.de/anfrage/inhaftierte-personen-in-frauengefaengnissen-12/

[8] https://weltwoche.de/daily/biologischer-mann-im-frauengefaengnis-sorgt-fuer-unruhe-eine-transfrau-soll- mit­haeft­lin­ge-belaes­tigt-haben-inzwi­schen-sitzt-sie-im-maen­ner­knas­t/ und https://www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/sex-gegen-zigaretten-wie-das-frauengefaengnis-chemnitz- bei-einem-trans-haeft­ling-an-gren­zen-stoesst-arti­kel­13213009

[9] https://www.bild.de/regional/dresden/transsexuell/transsexuelle-wuergt-gefaengniswaerterin-21976478.bild.html

[10] https://www.bild.de/regional/dresden/transvestismus/transe-wieder-auf-dem-weg-zum-mann-22032432.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Ft.co%2F

[11] https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=14270&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=0&dok_id=undefined

[12] https://www.ksta.de/politik/nrw-politik/nrw-justizminister-trans-frauen-werden-in-frauengefaengnisse-verlegt-844368

[13] https://www.bild.de/regional/dresden/transvestismus/transe-wieder-auf-dem-weg-zum-mann-22032432.bild.html?t_ref=https%3A%2F%2Ft.co%2F

[14] https://x.com/DrAliceJEdwards/status/1619579182245347330

[15] https://www.n‑tv.de/politik/Schottlands-Regierungschefin-kuendigt-Ruecktritt-an-article23918905.html

[16] https://documents.un.org/doc/undoc/gen/g24/011/85/pdf/g2401185.pdf

[17] https://www.unodc.org/documents/justice-and-prison-reform/Bangkok_Rules_ENG_22032015.pdf

[18] https://cdn.penalreform.org/wp-content/uploads/2013/07/PRI-Short-Guide-Bangkok-Rules-2013-Web-Final.pdf

[19] https://www.nius.de/news/experten-warnen-vor-missbrauch-des-selbstbestimmungs-gesetz-jeder-gefangene-kann-sich-ab-heute-zur-frau-erklaeren/0193d32d-55ad-46c0-96e8-0e8c04cf270d

[20] https://www.scottishdailyexpress.co.uk/news/scottish-news/anger-trans-inmates-revert-males-25840252

[21] https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=29160 5

[22] https://www.welt.de/politik/deutschland/plus251330772/Trans-Menschen-in-Haft-Anstalten-werden-unangenehme-Ueberraschung-erleben.html

„Nein zu Män­nern in Frauengefängnissen”

Fly­er / For­mat: DIN A5; 4/4‑farbig

Zum Aus­dru­cken in Dru­cke­rei / Copyshop

Aus recht­li­chen Grün­den muss auf der Rück­sei­te ein Impres­sum mit einer ver­ant­wort­li­chen Per­son ergänzt wer­den. Ein For­mu­lar­feld am rech­ten Rand ist ange­legt.
Druck­da­tei downloaden

Zum Selbst­aus­dru­cken auf A4

Anlei­tung: Auf A4 aus­dru­cken, an der Falz­mar­ke in der Mit­te fal­zen, zusam­men­kle­ben, aus­schnei­den, fertig.

Selbst-Aus­druck farbig

Weitere Beiträge zum Thema

Nein zu Män­nern in Frauengefängnissen

Nein zu Män­nern in Frauengefängnissen

Die Initia­ti­ve „Lasst Frau­en Spre­chen!“ hat einen neu­en Fly­er „Nein zu Män­nern in Frau­en­ge­fäng­nis­sen“ ver­öf­fent­licht, den Frau­en sich für Aktio­nen und Demons­tra­tio­nen aus­dru­cken kön­nen. Män­ner raus aus dem Frau­en­knast! Bereits jetzt wird es männ­li­chen Straf­tä­tern in Ber­lin ermög­licht, ihre Haft im Frau­en­ge­fäng­nis zu ver­brin­gen. Vor­aus­set­zung dafür ist ledig­lich die „Selbst­iden­ti­fi­ka­ti­on“ als „Transfrau/Transgender“ und die Zustim­mung einer gefäng­nis­in­ter­nen Konferenz.

mehr lesen
Share This