FAQ zum Selbstbestimmungsgesetz

20. Nov. 2023

In diesem Gastbeitrag von Adenin, Sebastian und Wundertussi werden gängige Fragen rund um den Gesetzentwurf des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (auch geläufig als „Selbstbestimmungsgesetz“ – SBGG) beantwortet. Klicken Sie auf die einzelnen Fragen, um die Antworten zu lesen.

Adenin analysiert und debunked als Naturwissenschaftlerin unter dem Hashtag #SpaßMitStudien auf X (ehemals Twitter) regelmäßig wissenschaftliche Studien. Wundertussi führt einen Blog, in dem sie u.a. zur Genderidentitätsideologie schreibt.

Definition von Geschlecht

Das Geschlecht des Menschen ist binär, das heißt, es gibt Frauen und Männer. Biologisch gesehen ist unser Körper entweder auf die Bildung großer oder kleiner Gameten ausgerichtet (Eizellen oder Spermien). Eine Störung der Geschlechtsentwicklung („Intersex”) ist daher kein eigenes Geschlecht.

Definition von Gender

Gender bezeichnet „Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und zugeschriebene Eigenschaften, die eine bestimmte Gesellschaft zu einer bestimmten Zeit für Männer und Frauen als angemessen erachtet. (…) Diese Eigenschaften, Möglichkeiten und Beziehungen sind sozial bedingt und werden durch Sozialisierungsprozesse erlernt“.[1]

Geschlechtsstereotype sind sozial konstruiert und sehen vor allem für Frauen ein enges Verhaltenskorsett vor. Gender diente und dient oft der Unterdrückung von Frauen. Beispielsweise wird als Ausdruck dieser Unterdrückung im Iran von Frauen verlangt, sich zu verschleiern.

[1] https://trainingcentre.unwomen.org/mod/glossary/view.php?id=36&mode=search&hook=gender

Wird das Geschlecht zugewiesen?

Nein, das Geschlecht wird oft schon vor der Geburt per Ultraschall beobachtet. Um festzustellen, um welches der beiden Geschlechter es sich handelt, werden die äußeren Geschlechtsmerkmale als Kriterien herangezogen. Sollte es bei der Ausbildung Unklarheiten geben, können weitere Untersuchungen, wie beispielsweise das Erstellen eines Karyogramms, hinzugezogen werden. Sollte bei einem Menschen das Geschlecht fälschlich bestimmt werden – dies ist bei ca. 0,02% der Bevölkerung der Fall –, kann dies nachträglich geändert werden. Für Menschen, bei denen sich erst im Verlauf des Lebens herausstellt, dass die Beobachtung falsch war, sie aber in der sozialen Rolle des anderen Geschlechts gelebt haben, steht auch die Personenstandsangabe “divers” zur Verfügung. Bei 99,98% der Menschen ist das Geschlecht eindeutig.

Ist das Transsexuellengesetz verfassungswidrig?

Im Zusammenhang mit dem geplanten Selbstbestimmungsgesetz wird immer wieder darauf verwiesen, dass das Bundesverfassungsgericht Teile des TSG als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar festgestellt hat.

Sowohl die in §8 Abs.1 Nr. 3 und 4 geforderte dauerhafte Unfruchtbarkeit als auch die die Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriffe sind nicht grundgesetzkonform.

Die Begutachtung durch zwei voneinander unabhängige Gutachter zur personenstandsrechtlichen Anerkennung wurde aber wiederholt vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.

“Dementsprechend setzt der Gesetzgeber für eine personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechts nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 TSG unter Bezugnahme auf § 1 Abs. 1 TSG zunächst voraus, dass eine Person, die sich dem anderen als dem festgestellten Geschlecht zugehörig fühlt, durch zwei Gutachten voneinander unabhängiger Sachverständiger, die über einschlägige fachliche Kenntnisse und berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der Transsexualität verfügen, nachweist, mindestens seit drei Jahren unter dem Zwang zu stehen, den Vorstellungen über ihr Geschlecht entsprechend zu leben. Des Weiteren muss mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen sein, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden zum anderen Geschlecht nicht mehr ändern wird. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, die personenstandsrechtliche Anerkennung an solche Voraussetzungen zu knüpfen.”[1]

[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/01/rs20110111_1bvr329507.html

Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert lediglich für "Transsexuelle" den Prozess der rechtlichen Anerkennung

Nein. Das Selbstbestimmungsgesetz läutet einen juristischen und gesellschaftlichen Paradigmenwechsel ein. War bisher das Geschlecht (engl. „sex“ – Definition s. o.) im Personenstand ausschlaggebend, wird mit der Selbstaussage zur Geschlechtsidentität (engl. gender, gender identity – Definition s. o.) eine „empfundene Zugehörigkeit” zu einem der Geschlechter, beiden Geschlechtern („genderfluid“) oder keinem der beiden Geschlechter („non-binary“) zum Maßstab aller bisherigen geschlechtsspezifischen Regelungen.

Während das Transsexuellengesetz klar an der Binarität der Geschlechter ausgerichtet war und die sogenannte „Transition” in eines der beiden Geschlechter als juristische Fiktion ermöglichen sollte, wird mit dem Selbstbestimmungsgesetz das körperliche, biologische Geschlecht als Kategorie für unbedeutend erklärt. Der Maßstab ist dann eine immaterielle, individuell empfundene „Geschlechtsidentität”, die sich an den Stereotypen des jeweiligen Geschlechts orientiert und von nun an als Geschlecht bezeichnet werden soll.

Man ist “trans” von Geburt an – es gibt "Transkinder"

Der Begriff „Transkinder” impliziert, es gäbe eine feststellbare Determinante, die eine körperangleichende Behandlung zwingend macht. Richtig ist vielmehr, dass es weder in den Chromosomen noch den Genen, geschweige denn im Gehirn materielle Belege gibt, die das stützen. Vielmehr hat man in Hirnscans festgestellt, dass Menschen, die man als „trans” bezeichnet, signifikante Ähnlichkeiten mit Homosexuellen und Menschen mit Körperwahrnehmungsstörungen aufweisen. 

Der Mensch ist ein sich entwickelndes Wesen und das Gehirn ist ein plastisches Organ, das sich auch entsprechend der äußeren Reize und Einflüsse entwickelt. Kindern zu erzählen, sie wären ggf. „im falschen Körper geboren”, kann ihre Entwicklung also entscheidend beeinflussen. So hat die amerikanische Professorin Lisa Littmann 2018 den Begriff der „Rapid Onset Gender Dysphoria (ROGD)” geprägt, und weltweit organisieren sich inzwischen viele Eltern, deren Kinder plötzlich davon überzeugt sind, „trans” zu sein.[1] Insbesondere die Zahlen von Mädchen in der Pubertät, die dies glauben, explodieren. Befürworter behaupten, der Grund dafür sei, dass mehr aufgeklärt wird. Kritiker zweifeln dies an und sehen die steigenden Zahlen vielmehr als eine Folge der Erzählung vom „falschen Körper“.

Grafik

„Transgenderidentitäten nehmen sprunghaft zu“ [2]

[1] https://transteens-sorge-berechtigt.net/rogd.html

[2] https://www.aerzteblatt.de/archiv/228699/Transition-bei-Genderdysphorie-Wenn-die-Pubertas-gestoppt-wird

 

Was sind überhaupt Pubertätsblocker?

Im Fall von Kindern und Jugendlichen, die ihr Geschlecht und die damit assoziierten Geschlechterrollen ablehnen, erfolgt die Gabe dieser Medikamente mit folgender Begründung:

  1. Das Kind / der Jugendliche soll nicht die von ihm unerwünschte Pubertät durchlaufen,um im Erwachsenenalter ein besseres „Passing” zu haben bzw. weniger kosmetische Operationen zu benötigen.
  2. Das Kind / der Jugendliche soll mehr Zeit gewinnen, um sich über seine Identität sicher zu sein, ehe eine Entscheidung über die Gabe von gegengeschlechtlichen Hormonen oder operativen Eingriffen erfolgt. Für diese Funktion wäre es essentiell, dass die Wirkung der Pubertätsblocker reversibel ist, sodass im Falle einer Entscheidung des Kindes / des Jugendlichen gegen eine medizinische Transition die Pubertät und die mit ihr einhergehenden Reifungsprozesse ganz normal durchlaufen werden können.
Ist die Wirkung von Pubertätsblockern denn reversibel?

Das ist eine der Kernfragen dieses Themas und man muss leider sagen, dass es dazu keine aussagekräftigen Daten gibt. Man kann die Reversibilität der Wirkung dieser Medikamente beim Einsatz bei Patienten mit verfrühter Pubertät nicht einfach auf ihren Einsatz bei Kindern und Jugendlichen im normalen Pubertätsalter übertragen.

Die „World Professional Association of Transgender Health“ (WPATH) bezeichnet Pubertätsblocker in ihren aktuellen „Standards of Care“[1] als „voll reversibel“, gibt für diese Einschätzung jedoch keine Quelle an. Eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2019 kommt hingegen zu dem Schluss, dass eine vollständige Reversibilität nicht hinreichend belegt ist.[2]

[1] https://www.wpath.org/publications/soc

[2] https://www.bundestag.de/resource/blob/673948/6509a65c4e77569ee8411393f81d7566/WD-9-079-19-pdf-data.pdf

 

Wie sieht es mit Nebenwirkungen von Pubertätsblockern aus?

Bezüglich möglicher Nebenwirkungen kommt die o. g. Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zu dem Ergebnis, dass es ernstzunehmende Bedenken bezüglich Knochenentwicklung, Osteoporose-Risiko und Körpergröße gibt, und dass die wissenschaftliche Datenlage derzeit unzureichend ist, um die möglichen Langzeitfolgen abschätzen zu können. Unter anderem wird dazu eine Studie von Schagen et al. (2016) zitiert (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/27318023/), welche ein langsameres Wachstum bei mit Pubertätsblockern behandelten Patienten feststellen konnte. Die Publikation diskutiert außerdem die Gefahr von Hirnreifungsverzögerungen, zu denen es bisher keine Studien gibt. Da die Wirkung der Pubertätsblocker jedoch auf einer Hemmung der Hirnreifung beruht, sind mögliche Nebenwirkungen auf diesem Gebiet plausibel und können ohne entsprechende medizinische Studien nicht ausgeschlossen werden.

"Transfrauen" sind keine Gefahr für Frauen

Dass Männer für Frauen eine potentielle Gefahr darstellen, hat sich dank starker feministischer Arbeit in den Köpfen der Menschen verankert. Die Zahlen der (sexualisierten) Gewalttaten an Frauen durch Männer sprechen ihre eigene Sprache: Täter sind in über 95% der Fälle Männer. [1]

Natürlich sind nicht alle Männer Täter, aber wenn es zu Taten kommt, sind es eben meistens Männer. Das war die Grundannahme, die dazu führte, in einigen sensiblen Situationen, in denen Frauen und Mädchen vulnerabel sind, Männer zu 100% aus Frauenräumen auszuschließen. 

Wie kommt es nun zu der Annahme, dass Männer, die von sich behaupten, eine Frau zu sein, keine Gefahr mehr darstellen? Interessanterweise scheint es die Idee zu geben, dass diese Männer weniger gefährliches Potential bergen als andere Männer. Die Statistiken aus Großbritannien, wo entsprechende Gesetze bereits gelten, sprechen eine andere Sprache. Die Kriminalitäts- und Gewaltmuster von Männern, die von sich behaupten, eine Frau zu sein, sind exakt dieselben wie andere Männer (https://committees.parliament.uk/writtenevidence/18973/pdf/). Auch hier gilt: Natürlich sind nicht alle Männer, die sich als Frauen ausgeben, auch Gewalttäter. Aber sie unterscheiden sich eben auch in dieser Hinsicht nicht von anderen Männern.

Die Statistik deutet eher auf das Gegenteil hin – oder beweist, dass das Selbstbestimmungsgesetz in Großbritannien bereits von Männern ausgenutzt wird, um sich in Frauengefängnisse „hinein zu identifizieren”.

Der letzte Census (2021) aus Großbritannien ergab darüber hinaus, dass die Anzahl inhaftierter Sexualstraftäter unter Männern, die behaupten eine Frau zu sein, im Verhältnis zu anderen Bevölkerungsgruppen außergewöhnlich hoch ist. Die Statistiken geben die Anzahl inhaftierter Sexualstraftäter pro 1 Million Einwohner wieder [2]:

  • Unter Frauen: 3.
  • Unter Männern allgemein: 395.
  • Unter Männern, die sich zu Frauen erklären: 1916.

Durch die juristische Erfassung von Männern als „Frauen” verschieben sich bereits jetzt sowohl die Wahrnehmung als auch die Kriminalitätsstatistiken. So berichtet die Presse in solchen Fällen häufig von einer Frau als Täterin. Diese Männer gelangen in Frauengefängnisse[3], was eine weitere Bedrohung für Frauen darstellt. In Deutschland sind solch differenzierte Statistiken nicht erhältlich, weil bei der Erfassung des Geschlechts nicht hinreichend differenziert wird.

[1] https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2021/AusgewaehlteInformationenBund/AusgewaehlteInformationenBund_node.html

[2] https://committees.parliament.uk/writtenevidence/18973/pdf/

[3] https://lasst-frauen-sprechen.de/nein-zu-maennern-in-frauengefaengnissen/

Können Männer nicht auch jetzt schon übergriffig gegenüber Frauen werden?

Wenden wir diese „Argumentation” konsequent an, könnte auch Mord legalisiert werden, denn trotz Verbot haben Menschen schon andere Menschen ermordet. Ebenso haben schon Männer trotz Verbot Frauentoiletten betreten. Auch das Abschließen der eigenen Wohnungstür oder des Fahrrads erscheint unter einer solchen Logik abwegig: Einbrüche und Fahrraddiebstähle passieren ja trotzdem.

Gesetze wirken normativ. Noch können Frauen eine Grenzüberschreitung, die ein Mann in einem Frauenraum immer darstellt, benennen und sich auf eine gewisse soziale Kontrolle verlassen. Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes würden Frauen diese Möglichkeit verlieren.

"Transpersonen" sind besonders häufig Opfer von Gewalt

Aus dem 2. Berliner Monitoring[1] geht hervor, dass im Jahr 2021 insgesamt 110 Körperverletzungsdelikte gegen LGBTIQ*-Personen verübt wurden. Setzt man diese Zahl in Beziehung zu den insgesamt 39318 polizeilich registrierten Körperverletzungen, ergibt sich ein Anteil von ca. 0,28 %. Dies liegt deutlich unter den 1,07%, welche sich für Berlin insgesamt ergeben (39318 auf 3,66 Millionen)[2]. Eine besondere Betroffenheit lässt sich hieraus nicht ableiten. Des Weiteren werden unter dem Oberbegriff „LGBTIQ*“ auch Übergriffe auf Homo- und Bisexuelle mit in die Statistik aufgenommen. Der von transrespect.org betriebene trans-murder-monitor, welcher sich auf „Transmenschen“ konzentriert, hat 2021 weltweit keine 400 getöteten „Transmenschen“ gezählt.[3]

Die mit SBG faktische Auflösung des Geschlechtsbegriffs im Sinne der Biologie hin zum bloßen Gefühl wird es Frauenhäusern massiv erschweren, Männer abzuweisen. Frauen können sich dann nicht mehr auf ihre biologische Realität berufen, bleiben aber von ihr betroffen.

[1] https://www.lsbti-monitoring.berlin/wp-content/uploads/Monitoring-trans-und-homophobe-Gewalt_2022_barrierefrei.pdf

[2] https://www.berlin.de/polizei/verschiedenes/polizeiliche-kriminalstatistik/

[3] https://transrespect.org/en/trans-murder-monitoring/tmm-resources/

Bild: istockphoto

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