Stellungnahme zum Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung

26. Nov. 2022

Stellungnahme zum „Bundesweite[n] Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ der Bundesregierung

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung mit ihrem Aktionsplan die Belange lesbischer und bisexueller Frauen stärker berücksichtigen (Punkt 2.1) und gegen sexuelle Gewalt bei Jugendlichen angehen möchte (Punkt 3.6). Wir weisen jedoch darauf hin, dass dies ein leeres Versprechen ist, wenn Geschlecht nicht biologisch verstanden wird und sofern diese Definition nicht von internalisierten Geschlechterstereotypen („Geschlechtsidentität“) abgegrenzt wird. Eine Frau ist ein erwachsener Mensch weiblichen Geschlechts, ein Mann ein erwachsener Mensch männlichen Geschlechts. Dem Aktionsplan liegt hingegen keine leiblich bedingte Definition von Geschlecht zugrunde. Stattdessen ist seinen Inhalten zu entnehmen, dass er die Genderidentitätsideologie unhinterfragt übernimmt und bekräftigt. Im Folgenden nehmen wir Bezug auf die kritikwürdigsten Punkte dieses Aktionsplans.

1. Keine Begriffsverwirrungen, Täuschungen und Feigenblätter!

Bereits im ersten Satz des Papiers wird implizit davon ausgegangen, dass Lesben dieselben Interessen hätten wie Menschen, die sich als „transgender“ oder „transsexuell“ bezeichnen (im Aktionsplan „transgeschlechtlich“ genannt). Begriffe wie „transgeschlechtlich“ werden genauso wenig definiert wie „Queerfeindlichkeit“. Der Text spricht von „Geschlechtergerechtigkeit“ und nennt im selben Atemzug Interessen von „LSBTIQ*“ – als bedingten diese Konzepte sich unmittelbar gegenseitig. Gleichzeitig werden sich widersprechende Vorhaben genannt, wie eine geforderte „nicht-binäre Erhebung von Geschlecht“ – als gäbe es ein Geschlechterspektrum im biologischen Sinne und als sei diese Vorstellung vereinbar mit Geschlechtergerechtigkeit von Frauen und Mädchen. Mutmaßlich bringen die VerfasserInnen im gesamten Aktionsplan Geschlecht mit Geschlechterstereotypen durcheinander.

2. Keine „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz!

Ein Hinzufügen des nicht definierten Konstruktes „sexuelle Identität“ ins Grundgesetz als schützenswertes Merkmal lehnen wir entschieden ab. „Sexuelle Identität“ ist ein völlig unklarer Begriff. Die Gesetzgebung würde mit diesem Zusatz das Ausleben frauenfeindlicher und kindeswohlgefährdender Fetische und Paraphilien in der Öffentlichkeit fördern und hätte somit weitreichende Folgen für die Unversehrtheit von Frauen und Kindern. Der Begriff „sexuelle Identität“ würde konsequenterweise neben Transvestitismus, Transgenderismus bzw. Transsexualismus auch den Schutz des offenen Auslebens sexueller Abweichungen wie Windelfetischismus, Exhibitionismus oder Pädokriminalität (euphemistisch „Pädophilie“ genannt) bedeuten, in vielen Fällen also Paraphilien, bei denen andere Individuen gegen ihren Willen auf sexualisierte Weise eingebunden und ihre Grenzen überschritten werden. Zudem würde der Schutz der Genderidentitätsideologie die Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, körperliche Integrität, Gesundheit, Privatsphäre und Würde von Frauen und Mädchen gefährden.

3. Keine Reform des Abstammungs- und Familienrechts!

Die geplante Änderung des Abstammungs- und Familienrechts lehnen wir ab, da hiermit die Rechte der Mutter und des Kindes empfindlich eingeschränkt werden. Wir fordern, dass weiterhin gilt: Mutter ist die Frau, die das Kind geboren hat. Eine Selbstidentifikation eines Vaters als Mutter diskriminiert die leibliche Mutter eines Kindes[1] und widerspricht dem Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung. Außerdem ist die Glaubens- und Meinungsfreiheit von Mutter und Kind gefährdet, wenn sie gezwungen werden, die Weltanschauung einer selbstdefinierten “Geschlechtsidentität“ des Vaters anzunehmen. In den Plänen der Vereinbarungen zu rechtlicher Elternschaft, elterlicher Sorge, Umgangsrecht und Unterhalt schon vor der Empfängnis und Ausweitung des „kleinen Sorgerechts“ auf bis zu zwei weiteren Erwachsenen sehen wir eine weitere Stärkung des Vater- und Männerrechts zulasten der Mutter. Schon jetzt können Mütter beispielsweise wegen eines geteilten Sorgerechts und Umgangsrecht des Vaters kaum aus missbräuchlichen Beziehungen fliehen und werden mit ihren Kindern jahrelangen Auseinandersetzungen in Jugendämtern und vor Familiengerichten ausgesetzt. Muss die Mutter das Sorgerecht mit zwei weiteren Personen teilen, potenziert sich ihre Gefährdung. Wir fordern eine deutliche Stärkung der Rechte der Mutter. Mütter sollen sich jederzeit von missbräuchlichen Männern trennen können und darin gesamtgesellschaftlich unterstützt werden

4. Transsexuellengesetz aufheben – ja! Selbstbestimmungsgesetz – nein!

Wir stimmen der Aufhebung eines Transsexuellengesetzes zu, allerdings ohne Ersatz durch ein „Selbstbestimmungsgesetz“. Es ist nicht einsehbar, warum es möglich sein sollte, das unveränderliche Merkmal Geschlecht der Realität widersprechend juristisch ändern zu lassen, insbesondere da dies die Rechte Dritter verletzt. Es gibt kein verfassungsmäßig geschütztes Recht, anderen Menschen den eigenen Fetisch, die eigene Weltanschauung oder die eigene Psychopathologie aufzuzwingen bzw. die Gemeinschaft zu zwingen, an einer von Individuen gelebten Täuschung mitzuwirken. Männer können keine Frauen werden, Frauen können keine Männer werden. Das Geschlecht – in Abgrenzung zu Geschlechterrollen bzw. Geschlechterstereotypen – ist unveränderbar. Geschlechtsidentitätsgesetze widersprechen dem verfassungsbedingt geschützten Rechten von Frauen auf Gleichberechtigung und der im Grundgesetz verankerten Verpflichtung, der sozial und politisch bedingten Ungleichheit von Frauen und Männern entgegenzuwirken.[2]

5. Verbot von „Geschlechtsangleichung“ und Schadensersatz für Kinder anstatt Entschädigung Erwachsener!

Dass Menschen durch den Glauben an eine immaterielle Genderidentität davon überzeugt werden, ihren Körper irreversibel zu schädigen, ist tatsächlich tragisch. Die Ampelregierung fördert diese Praxis allerdings aktiv mittels Genderidentitätsgesetzen wie dem angedachten „Selbstbestimmungsgesetz“ oder dem bereits verabschiedeten „Konversionstherapieverbot“. Gesetze mit Bezug auf eine vermeintliche „Geschlechtsidentität“ zementieren die Vorstellungen und Praktiken des Transgenderismus, die mit körperlichen Schädigungen durch die Gender-Industrie unmittelbar verbunden sind. Wir fordern, dass stattdessen Gesetze erlassen werden, die auf eine „Geschlechtsangleichung“ abzielende medizinische Eingriffe bei Kindern verbieten (z.B. pubertätshemmende Medikamente, gegengeschlechtliche Hormone, chirurgische Eingriffe), da es sich dabei um schädliche kulturelle Praktiken handelt.[3] Durch solche Praktiken geschädigte Kinder müssen Zugang zu juristischen Mitteln und zu Schmerzensgeld und Schadensersatzzahlungen erhalten.[4]

6. Keine ideologisch durchsetzte „Aufklärungsarbeit“!

Wir befürchten in dem Bestreben der Ampelregierung nach mehr „Aufklärung“ über „LSBTIQ*“ eine noch stärkere finanzielle Unterstützung transideologisch auftretender Verbände und „Beratungsstellen“. Die Ampelregierung möchte in ihrem Aktionsplan zusätzlich die Indoktrination von Kindern in der Schule und in der Kinder- und Jugendhilfe mit der Transgenderideologie weiter forcieren. Kinder haben jedoch ein Recht auf Bildung auf der Grundlage von Chancengleichheit (UNCRC, Artikel 28). Dazu gehört, dass Lehrpläne hinsichtlich der Humanbiologie und Fortpflanzung inhaltlich zutreffend sind und dass Kinder mit Lehrmitteln versorgt werden, die das Hinterfragen von Geschlechterstereotypen und von Homophobie einbeziehen.[5] Die Dogmen der Transgenderlehre bekräftigen hingegen Geschlechterstereotype und stehen der Idee von Homosexualität im Sinne der gleichgeschlechtlichen Liebe auf der Grundlage des Geschlechts (im Sinne von biologisch definiertem Geschlecht) feindlich gegenüber.

7. Keine Männer im Frauensport!

In dem Bestreben der Ampelregierung, ein „diskriminierungsfreies Umfeld im Sport“ zu erreichen, sehen wir den Versuch, dem noch in Teilen bestehenden Widerstand gegen Männer im Frauensport entgegenzutreten. Stattdessen fordern wir ein Gesetz, dass es Männern mit einer angegebenen weiblichen „Geschlechtsidentität“ untersagt, am Frauensport teilzunehmen. Damit Frauen ihr völkerrechtlich legitimiertes und erstrittenes Recht auf gleiche Möglichkeiten zur aktiven Teilnahme am Sport (CEDAW, Artikel 19 g)) zugesichert werden kann, ist es notwendig, dass die Teilnahme am Sport und am Sportunterricht ausschließlich auf der Grundlage des Geschlechts erfolgt und dass Männer mit angegebener weiblicher „Geschlechtsidentität“ aus für Frauen und Mädchen bestimmten Teams, Wettbewerben und Umkleidekabinen ausgeschlossen werden.[6]

8. Tatsächlicher Schutz vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen!

Da der Aktionsplan nicht auf einer biologisch basierten Geschlechterdefinition beruht, sehen wir in der geplanten Verschärfung von Strafzumessungen aufgrund von „geschlechtsspezifischen“ Motiven auch den Versuch, KritikerInnen der Genderidentitätsideologie unter dem Vorwand der „geschlechtsspezifischen Gewalt“ gegen Männer mit behaupteter weiblicher „Geschlechtsidentität“ mundtot zu machen. Bei einer Neudefinition von Geschlecht wird es mehr Männer als jetzt schon geben, die aufgrund einer angegebenen weiblichen „Geschlechtsidentität“ Zugang zu Schutzräumen von Frauen erhalten. Hierdurch wird die Gewalt gegen Frauen durch Männer zwangsläufig weiter ansteigen. Das Ansinnen der Bundesregierung, Gewalt gegen Frauen bekämpfen zu wollen, kann erst als ernstzunehmend gelten, wenn sie sich auf eine geschlechtsbasierte Definition von Frau und Mann zurückbesinnt. Wir fordern, dass Frauen und Mädchen, die Gewalterfahrungen gemacht haben, für sie spezifische Einrichtungen und Angebote ohne die Anwesenheit von Männern mit angegebener weiblicher „Geschlechtsidentität“ erhalten. Ebenso sollen dort keine entsprechenden Männer beschäftigt werden. Das gleiche gilt für spezialisierte Gesundheitseinrichtungen, spezialisierte Polizeistellen, Frauenhäuser, Strafanstalten, Krankenhaus- und Seniorinnenheimzimmer, Unterkünfte für Obdach- und Wohnungslose, öffentliche Toiletten oder Dusch- und Umkleideräume.[7] Wir fordern, dass Forschung und staatliche Erhebungen über Gewalt gegen Frauen und Mädchen die Täter und Täterinnen sowie die Opfer auf der Grundlage ihres Geschlechts benennen, anstatt auf der Grundlage einer angegebenen „Geschlechtsidentität“.[8] Frauen müssen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten das tatsächliche Geschlecht von Tätern sanktionsfrei benennen dürfen.[9]

9. Keine Förderung der Reproduktionsmedizin!

Wir betrachten die Reproduktionsmedizin nicht als Segen, sondern als weitere Bastion, in der Frauenkörper ausgebeutet werden. Wir lehnen eine Ausweitung der Kostenübernahme für Kinderwunschbehandlungen auf homosexuelle Paare ab, da dies die Hemmschwelle senken würde, für Frauen und (potentielle) Kinder schädliche Praktiken wie die Leihmutterschaft und Eizellspende zu normalisieren. Wir halten ein Überdenken der Kostenübernahme durch die Solidargemeinschaft bei heterosexuellen Paaren, nicht zuletzt aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes von homosexuellen und heterosexuellen Paaren, für erstrebenswert.

10. Herausnahme von „Geschlechtsidentität“ aus dem Konversionsbehandlungsverbot!

Die Ampelregierung möchte die im gültigen „Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ bestehenden Strafausnahmen prüfen lassen. Diese beziehen sich z. B. auf Eltern und auf Beratungen und Psychotherapien von Erwachsenen, die überzeugt sind, dem anderen Geschlecht anzugehören oder ihren Geschlechtskörper stark ablehnen. Bereits das derzeitig gültige Gesetz verhindert, dass Kinder und Jugendliche mit bestimmten psychischen Problemen adäquat Hilfe bekommen, da sie sich Großteils nur noch den PsychotherapeutInnen zuwenden können, die die Transgenderdogmen vertreten. Anstatt dass ihnen geholfen wird, werden sie jedoch in religiös anmutenden, realitäts- und lebensfernen Vorstellungen bestärkt. Anstatt einer Aufweichung der Strafausnahmen fordern wir eine sofortige Herausnahme der Kategorie „Geschlechtsidentität“ aus diesem Gesetz!

11. Keine globale Verbreitung der Genderidentitätsideologie!

Wir lehnen die Einbindung der Genderidentitätsideologie in die Entwicklungszusammenarbeit und deutsche Außenpolitik strikt ab und betrachten diese bereits vollzogene Praxis als eine Form des kulturellen Imperialismus, die auch in anderen Ländern großen Schaden anrichtet. Wir fordern eine Außen- und Entwicklungspolitik, die frei von misogynen Ideologien, wie der Genderidentitätsideologie, ist. An dieser Stelle sei betont, dass Lesben und Schwule nicht dieselben Interessen haben wie Menschen, die sich als „transgender“ definieren. Wir erkennen im Gegenteil in diesem Aktionsplan eine Instrumentalisierung von Lesben und Schwulen zur Verbreitung und gesellschaftlichen wie institutionellen Zementierung der Genderidentitätsideologie auf nationaler und internationaler Ebene.

Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“


[1] Siehe Artikel 2 der Erklärung über die Rechte der Frau auf der Grundlage ihres Geschlechts (WDI, 2019) [2] Eine ausführliche Beschreibung darüber, warum Geschlechtsidentitätsgesetze mit Frauenrechten unvereinbar sind, finden Sie in der Erklärung über die Rechte von Frauen auf der Grundlage ihres Geschlechts (WDI, 2019), die unsere Initiative unterzeichnet hat. [3] Siehe Artikel 9 a) und b) der Erklärung über die Rechte der Frau auf der Grundlage ihres Geschlechts (WDI, 2019). [4] Siehe Artikel 9 c), ebd. [5] Siehe Artikel 9 g), ebd. [6] Siehe Artikel 7, ebd. [7] Siehe Artikel 8 a) und b) der Erklärung über die Rechte von Frauen auf der Grundlage ihres Geschlechts (WDI, 2019). [8] Siehe Artikel 8 c), ebd. [9] Siehe Artikel 8 c) und e), ebd.

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