Stel­lung­nah­me zum Posi­ti­ons­pa­pier des Lan­des­bü­ros NRW der Fried­rich-Ebert-Stif­tung zum Selbstbestimmungsgesetz

24. Dez 2022

Das Lan­des­bü­ro NRW der Fried­rich-Ebert-Stif­tung ver­sen­det zu Weih­nach­ten ein Posi­ti­ons­pa­pier zum Selbstbestimmungsgesetz.

Autor ist ein Trans­ak­ti­vist (Peer­be­ra­ter und Refe­rent für Gen­der Iden­ti­ty), der auf 4 Sei­ten Raum erhält, Fehl­in­for­ma­tio­nen zu ver­brei­ten – unter ande­rem zu den inter­na­tio­na­len Pro­tes­ten von Femi­nis­tin­nen gegen Gen­der­iden­ti­täts­ge­set­ze. Die Per­spek­ti­ven und Argu­men­te von Femi­nis­tin­nen wer­den nicht berücksichtigt.

Wir neh­men zu den ein­zel­nen Punk­ten wie folgt Stellung.

Psych­ia­tri­sche Begut­ach­tung ist verfassungsgemäß

Die psych­ia­tri­sche Begut­ach­tung vor einem Wech­sel des Geschlechts­ein­trags ist vom Ver­fas­sungs­ge­richt als ver­fas­sungs­ge­mäß bestä­tigt wor­den. Die Aus­sa­ge, das Trans­se­xu­el­len­ge­setz (TSG) sei ver­fas­sungs­wid­rig, stimmt also in die­ser pau­scha­len Form nicht. Rich­tig ist, dass das TSG mehr­fach durch Kla­gen vor dem Ver­fas­sungs­ge­richt geän­dert wur­de und inzwi­schen nur noch sehr gerin­ge Hür­den für eine Ände­rung des Geschlechts­ein­trags vor­sieht (zwei Gut­ach­ten und ein Gerichts­ent­scheid). Schon jetzt muss ein Mann kei­ne Ände­rung an sei­nem kör­per­li­chen Erschei­nungs­bild vor­neh­men, um sich zur Frau erklä­ren zu können.

Kein Mensch ist im fal­schen Kör­per geboren

Die Ent­pa­tho­lo­gi­sie­rung der Über­zeu­gung, einen „fal­schen“ Kör­per zu haben, ist das Werk von inter­na­tio­na­len Lob­by­ver­bän­den, die die Fik­ti­on einer von der mate­ri­el­len Rea­li­tät los­ge­lös­ten „Geschlechts­iden­ti­tät“ zur Tat­sa­che erklä­ren. Sie behaup­ten einer­seits einen hohen Lei­dens­druck durch das Leben im eige­nen Kör­per. Daher ver­lan­gen sie die Finan­zie­rung von inva­si­ven medi­zi­ni­schen Maß­nah­men wie expe­ri­men­tel­le Hor­mon­be­hand­lun­gen und Ope­ra­tio­nen an den Geschlechts­merk­ma­len durch die Soli­dar­ge­mein­schaft. Zum ande­ren erklä­ren sie, dass kei­ne psy­chi­sche Beein­träch­ti­gung vor­lie­ge und sie somit aus den inter­na­tio­na­len Klas­si­fi­ka­ti­ons­sys­te­men psy­chi­scher Stö­run­gen zu strei­chen sei. Es ist kein Ver­gleich zu Homo­se­xua­li­tät zu zie­hen, da homo­se­xu­el­le Men­schen KEI­NE kör­per­li­chen Kon­ver­si­ons­maß­nah­men anstreben.

Umstrit­te­ne Grund­la­gen für „Gen­der-Medi­zin“

Die World Pro­fes­sio­nal Asso­cia­ti­on for Trans­gen­der Health (WPATH) ist seit ihren aktu­el­len Stan­dards of Care 8 – die für die inter­na­tio­na­le „Gen­der-Medi­zin“ als Regel­werk gel­ten – unter Kri­tik gera­ten, da sie unter ande­rem eine völ­li­ge Auf­he­bung der Alters­gren­ze bei nach­weis­lich kör­per­schä­di­gen­den Behand­lun­gen for­dert und „Eunuch“ – also den Drang zur Kas­tra­ti­on – zur ange­bo­re­nen  „Geschlechts­iden­ti­tät“ erklärt. Die gewünsch­ten Kas­tra­tio­nen sei­en folg­lich als not­wen­di­ge medi­zi­ni­sche Behand­lung einz­ord­nen und zu finan­zie­ren. Die­ses Kapi­tel wur­de durch Aka­de­mi­ker in die Emp­feh­lun­gen auf­ge­nom­men, die auf Eunuch-Foren Phan­ta­sien und Fil­me über die Kas­tra­ti­on von Kin­dern und Jugend­li­chen zur eige­nen Erre­gung tei­len. Die Deut­sche Gesell­schaft für Tran­si­den­ti­tät und Inter­se­xua­li­tät e.V. (dgti e.V.) nimmt in einem Arti­kel zu den Richt­li­ni­en der WPATH Stel­lung und befür­wor­tet dort die Her­ab­set­zung des Min­dest­al­ters für „geschlechts­an­glei­chen­de“ Maß­nah­men an Kin­dern und Jugend­li­chen. Die dgti „lehnt die geplan­te Ein­füh­rung von den Begrif­fen „Male-to-Eunuch“ und der Kate­go­rie „Eunu­chen“ ab. […] Die medi­zi­ni­schen Behand­lungs­emp­feh­lun­gen glei­chen denen von nicht-binä­ren Per­so­nen und kön­nen mit die­sen zusam­men­ge­legt wer­den.“ Eine plas­ti­sche Ope­ra­ti­on für Men­schen mit einer behaup­te­ten „nicht-binä­ren Geschlechts­iden­ti­tät“ sind bei­spiels­wei­se so genann­te „Nul­li­fi­ca­ti­on Sur­gerys“, in denen alle pri­mä­ren und sekun­dä­ren Geschlechts­merk­ma­le ope­ra­tiv ent­fernt wer­den. Die dgti und die WPATH befür­wor­ten die­se „Behand­lun­gen“ wei­ter­hin, obwohl inter­na­tio­nal inzwi­schen in vie­len Län­dern die Gabe von Puber­täts­blo­ckern und die Durch­füh­rung plas­ti­scher Ope­ra­tio­nen an Kin­dern und Jugend­li­chen ein­ge­stellt wer­den wegen gra­vie­ren­der gesund­heit­li­cher Fol­gen. Die Spe­zia­lis­tIn­nen der WPATH bestä­ti­gen selbst die Gefah­ren durch die medi­zi­ni­schen Maß­nah­men der Gen­der-Medi­zin auf Minderjährige.

„Trans­gen­der“ ist nicht „Inter­sex“

Men­schen mit einer Stö­rung bzw. Abwei­chung der Geschlechts­ent­wick­lung („Inter­se­xu­el­le“) sind nicht mit Men­schen auf eine Stu­fe zu stel­len, die eine gegen­ge­schlecht­li­che „Geschlechts­iden­ti­tät“ behaup­ten. Die meis­ten „Inter­se­xu­el­len“ füh­len sich einem bio­lo­gi­schen Geschlecht zuge­hö­rig. Kin­der mit einer Stö­rung der Geschlechts­ent­wick­lung WER­DEN bereits jetzt nicht mehr gegen ihren Wil­len an den Geni­ta­li­en ope­riert. Die Patho­lo­gi­sie­rung von Inter­se­xu­el­len IST bereits wei­test­ge­hend ein­ge­stellt. Stö­run­gen der Geschlechts­ent­wick­lung („Inter­se­xua­li­tät“), Homo­se­xua­li­tät und „Trans­gen­der“ begriff­lich und the­ma­tisch zu ver­mi­schen ist eine Ver­wir­rungs­stra­te­gie der Lob­by­ver­bän­de und Teil der pro­fes­sio­nel­len Öffent­lich­keits­stra­te­gie für die Ein­schleu­sung und Durch­set­zung von Genderidentitätsgesetzen.

Ein­griff in die Glau­bens- und Meinungsfreiheit

Eine Ände­rung des Geschlechts­ein­trags durch einen rei­nen Sprech­akt auf dem Stan­des­amt macht eine Fik­ti­on zum Gesetz. Die Kop­pe­lung mit einem straf­be­währ­ten Offen­ba­rungs­ver­bot ist ein tie­fer Ein­griff in die Glau­bens- und Mei­nungs­frei­heit, denn das Benen­nen der unab­än­der­li­chen geschlecht­li­chen Rea­li­tät wird ein Straftatbestand.

Ver­let­zung von Grund­ge­setz und CEDAW

Durch Strei­chung der objek­tiv nach­weis­ba­ren Kate­go­rie Geschlecht und den Ersatz einer indi­vi­du­ell behaup­te­ten „Geschlechts­iden­ti­tät“, wer­den die durch das deut­sche Grund­ge­setz und die UN-Frau­en­rechts­kon­ven­ti­on CEDAW gesi­cher­ten Frau­en­rech­te aus­ge­he­belt. Dies hat erst kürz­lich die UN-Son­der­be­richt­erstat­te­rin für Gewalt gegen Frau­en – Reem Alsa­lem – in einem 9‑seitigen Brief an die schot­ti­sche Regie­rung bestä­tigt. Die Women’s Decla­ra­ti­on Inter­na­tio­nal (WDI) führt in ihrer Erklä­rung die Rech­te von Mäd­chen, Frau­en, Les­ben und Müt­tern beson­ders deut­lich aus.

Femi­nis­ti­scher Pro­test gegen Genderidentitätsgesetze

Die Befür­wor­tung der Gesetz­ge­bung durch deut­sche Frau­en­ver­bän­de ist damit zu erklä­ren, dass die­se auf eine öffent­li­che Finan­zie­rung ange­wie­sen sind. Die­se Ver­bän­de agie­ren und argu­men­tie­ren also im Inter­es­se ihrer Geld­ge­ber – wie auch in ande­ren Län­dern, die eine Self-ID-Gesetz­ge­bung anstre­ben. Aus die­sem Grund haben sich neue, unab­hän­gi­ge Frau­en­ver­bän­de und ‑grup­pen gebil­det, die unter dem Dach des Frau­en­ak­ti­ons­bünd­nis­ses (FAB) gegen das Selbst­bestim­mungs­gesetz mit gut nach­voll­zieh­ba­ren Argu­men­ten protestieren.

Poli­ti­sche Teil­ha­be von Frau­en ist nicht „que­er­feind­lich“

Eine Kri­tik an einem Geset­zes­vor­ha­ben ist nicht „que­er­feind­lich“. Die­se Form der Abwehr demo­kra­ti­scher Teil­ha­be von Frau­en ist deut­lich zurück­zu­wei­sen. Inter­na­tio­nal orga­ni­sie­ren sich femi­nis­ti­sche Grup­pen gegen Gen­der­iden­ti­täts­ge­set­ze, da die­se die Rech­te von Frau­en, Les­ben, Müt­tern und Mäd­chen mas­siv verletzen.

Ver­let­zung von Frau­en­rech­ten und Frau­en­schutz durch Gen­der­iden­ti­täts­ge­set­ze ist Fakt

Län­der, in denen eine Self-ID-Gesetz­ge­bung gilt, zei­gen vie­le Bele­ge für die Ver­let­zung von Frau­en­rech­ten und Kin­der­schutz – ins­be­son­de­re in Räu­men, in denen Frau­en männ­li­cher Gewalt beson­ders aus­ge­lie­fert sind, z.B. in Frau­en­schutz­räu­men oder Frauengefängnissen.

TSG abschaf­fen. Selbst­bestim­mungs­gesetz verhindern.

Eine Gesetz­ge­bung, die auf einer Fik­ti­on und einer rei­nen Selbst­aus­sa­ge beruht, ist aus Grün­den der Siche­rung der Demo­kra­tie und der Wah­rung von Frau­en­rech­ten abzu­leh­nen. Das TSG soll­te abge­schafft wer­den. Das Selbst­bestim­mungs­gesetz muss ver­hin­dert werden.

Die Initiative "Lasst Frauen Sprechen!" legt eine Infobroschüre zum Selbstbestimmungsgesetz vor: "Geschlecht selbst bestimmt? – 10 Fakten zu Selbstbestimmungsgesetz, "Transgender" und Frauenrechten"

Bro­schü­re „Geschlecht selbst bestimmt?“

10 Fak­ten zu Selbst­bestim­mungs­gesetz, Trans­gen­der und Frauenrechten

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum Selbst­bestim­mungs­gesetz und vie­le Quel­len auch in unse­rer Bro­schü­re: „Geschlecht selbst bestimmt?“

Share This