Das Landesbüro NRW der Friedrich-Ebert-Stiftung versendet zu Weihnachten ein Positionspapier zum Selbstbestimmungsgesetz.
Autor ist ein Transaktivist (Peerberater und Referent für Gender Identity), der auf 4 Seiten Raum erhält, Fehlinformationen zu verbreiten – unter anderem zu den internationalen Protesten von Feministinnen gegen Genderidentitätsgesetze. Die Perspektiven und Argumente von Feministinnen werden nicht berücksichtigt.
Wir nehmen zu den einzelnen Punkten wie folgt Stellung.
Psychiatrische Begutachtung ist verfassungsgemäß
Die psychiatrische Begutachtung vor einem Wechsel des Geschlechtseintrags ist vom Verfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt worden. Die Aussage, das Transsexuellengesetz (TSG) sei verfassungswidrig, stimmt also in dieser pauschalen Form nicht. Richtig ist, dass das TSG mehrfach durch Klagen vor dem Verfassungsgericht geändert wurde und inzwischen nur noch sehr geringe Hürden für eine Änderung des Geschlechtseintrags vorsieht (zwei Gutachten und ein Gerichtsentscheid). Schon jetzt muss ein Mann keine Änderung an seinem körperlichen Erscheinungsbild vornehmen, um sich zur Frau erklären zu können.
Kein Mensch ist im falschen Körper geboren
Die Entpathologisierung der Überzeugung, einen „falschen“ Körper zu haben, ist das Werk von internationalen Lobbyverbänden, die die Fiktion einer von der materiellen Realität losgelösten „Geschlechtsidentität“ zur Tatsache erklären. Sie behaupten einerseits einen hohen Leidensdruck durch das Leben im eigenen Körper. Daher verlangen sie die Finanzierung von invasiven medizinischen Maßnahmen wie experimentelle Hormonbehandlungen und Operationen an den Geschlechtsmerkmalen durch die Solidargemeinschaft. Zum anderen erklären sie, dass keine psychische Beeinträchtigung vorliege und sie somit aus den internationalen Klassifikationssystemen psychischer Störungen zu streichen sei. Es ist kein Vergleich zu Homosexualität zu ziehen, da homosexuelle Menschen KEINE körperlichen Konversionsmaßnahmen anstreben.
Umstrittene Grundlagen für „Gender-Medizin“
Die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) ist seit ihren aktuellen Standards of Care 8 – die für die internationale „Gender-Medizin“ als Regelwerk gelten – unter Kritik geraten, da sie unter anderem eine völlige Aufhebung der Altersgrenze bei nachweislich körperschädigenden Behandlungen fordert und „Eunuch“ – also den Drang zur Kastration – zur angeborenen „Geschlechtsidentität“ erklärt. Die gewünschten Kastrationen seien folglich als notwendige medizinische Behandlung einzordnen und zu finanzieren. Dieses Kapitel wurde durch Akademiker in die Empfehlungen aufgenommen, die auf Eunuch-Foren Phantasien und Filme über die Kastration von Kindern und Jugendlichen zur eigenen Erregung teilen. Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität e.V. (dgti e.V.) nimmt in einem Artikel zu den Richtlinien der WPATH Stellung und befürwortet dort die Herabsetzung des Mindestalters für „geschlechtsangleichende“ Maßnahmen an Kindern und Jugendlichen. Die dgti „lehnt die geplante Einführung von den Begriffen „Male-to-Eunuch“ und der Kategorie „Eunuchen“ ab. […] Die medizinischen Behandlungsempfehlungen gleichen denen von nicht-binären Personen und können mit diesen zusammengelegt werden.“ Eine plastische Operation für Menschen mit einer behaupteten „nicht-binären Geschlechtsidentität“ sind beispielsweise so genannte „Nullification Surgerys“, in denen alle primären und sekundären Geschlechtsmerkmale operativ entfernt werden. Die dgti und die WPATH befürworten diese „Behandlungen“ weiterhin, obwohl international inzwischen in vielen Ländern die Gabe von Pubertätsblockern und die Durchführung plastischer Operationen an Kindern und Jugendlichen eingestellt werden wegen gravierender gesundheitlicher Folgen. Die SpezialistInnen der WPATH bestätigen selbst die Gefahren durch die medizinischen Maßnahmen der Gender-Medizin auf Minderjährige.
„Transgender“ ist nicht „Intersex“
Menschen mit einer Störung bzw. Abweichung der Geschlechtsentwicklung („Intersexuelle“) sind nicht mit Menschen auf eine Stufe zu stellen, die eine gegengeschlechtliche „Geschlechtsidentität“ behaupten. Die meisten „Intersexuellen“ fühlen sich einem biologischen Geschlecht zugehörig. Kinder mit einer Störung der Geschlechtsentwicklung WERDEN bereits jetzt nicht mehr gegen ihren Willen an den Genitalien operiert. Die Pathologisierung von Intersexuellen IST bereits weitestgehend eingestellt. Störungen der Geschlechtsentwicklung („Intersexualität“), Homosexualität und „Transgender“ begrifflich und thematisch zu vermischen ist eine Verwirrungsstrategie der Lobbyverbände und Teil der professionellen Öffentlichkeitsstrategie für die Einschleusung und Durchsetzung von Genderidentitätsgesetzen.
Eingriff in die Glaubens- und Meinungsfreiheit
Eine Änderung des Geschlechtseintrags durch einen reinen Sprechakt auf dem Standesamt macht eine Fiktion zum Gesetz. Die Koppelung mit einem strafbewährten Offenbarungsverbot ist ein tiefer Eingriff in die Glaubens- und Meinungsfreiheit, denn das Benennen der unabänderlichen geschlechtlichen Realität wird ein Straftatbestand.
Verletzung von Grundgesetz und CEDAW
Durch Streichung der objektiv nachweisbaren Kategorie Geschlecht und den Ersatz einer individuell behaupteten „Geschlechtsidentität“, werden die durch das deutsche Grundgesetz und die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW gesicherten Frauenrechte ausgehebelt. Dies hat erst kürzlich die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen – Reem Alsalem – in einem 9‑seitigen Brief an die schottische Regierung bestätigt. Die Women’s Declaration International (WDI) führt in ihrer Erklärung die Rechte von Mädchen, Frauen, Lesben und Müttern besonders deutlich aus.
Feministischer Protest gegen Genderidentitätsgesetze
Die Befürwortung der Gesetzgebung durch deutsche Frauenverbände ist damit zu erklären, dass diese auf eine öffentliche Finanzierung angewiesen sind. Diese Verbände agieren und argumentieren also im Interesse ihrer Geldgeber – wie auch in anderen Ländern, die eine Self-ID-Gesetzgebung anstreben. Aus diesem Grund haben sich neue, unabhängige Frauenverbände und ‑gruppen gebildet, die unter dem Dach des Frauenaktionsbündnisses (FAB) gegen das Selbstbestimmungsgesetz mit gut nachvollziehbaren Argumenten protestieren.
Politische Teilhabe von Frauen ist nicht „queerfeindlich“
Eine Kritik an einem Gesetzesvorhaben ist nicht „queerfeindlich“. Diese Form der Abwehr demokratischer Teilhabe von Frauen ist deutlich zurückzuweisen. International organisieren sich feministische Gruppen gegen Genderidentitätsgesetze, da diese die Rechte von Frauen, Lesben, Müttern und Mädchen massiv verletzen.
Verletzung von Frauenrechten und Frauenschutz durch Genderidentitätsgesetze ist Fakt
Länder, in denen eine Self-ID-Gesetzgebung gilt, zeigen viele Belege für die Verletzung von Frauenrechten und Kinderschutz – insbesondere in Räumen, in denen Frauen männlicher Gewalt besonders ausgeliefert sind, z.B. in Frauenschutzräumen oder Frauengefängnissen.
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- Frauen und Lesben können sich in staatlich geförderten Projekten nicht mehr untereinander treffen und austauschen, da sie sonst als transphob gelten.
- Männer vergewaltigen Frauen in Frauengefängnissen. In Deutschland dürfen Männer bereits ins Frauengefängnis verlegt werden.
- Männer, die erklären Frauen zu sein, zeigen laut Studien aus UK und Schweden dieselben Muster männlichen Gewaltpotenzials wie andere Männer. Unter Sexualstraftätern sind überdurchschnittlich viele Crossdresser.
- In gemischtgeschlechtlichen Toiletten und Umkleiden steigt nachweislich die Zahl der Übergriffe auf Mädchen und Frauen. In Großbritannien wird daher zu nach Geschlecht getrennten Toiletten zurückgekehrt.
- Männer übernehmen Quotenpositionen von Frauen in Unternehmen und Politik.
- Männer nehmen an Frauensportmannschaften teil und nehmen Frauen ihre Preise weg.
- Lesben sollen Männer, die sich zur Frau und Lesbe erklären, als Sexualpartner akzeptieren, um nicht als transphob zu gelten.
- In etlichen Ländern mit einer Self-ID-Gesetzgebung machen Frauen sich strafbar, wenn sie sich gegen Männer in Frauenräumen wehren oder die Wahrheit aussprechen, dass Männer keine Frauen, Mütter oder Lesben sein können.
- In Argentinien, das als Musterstaat der Translobbyisten gilt, liegt eine extrem hohe Zahl an Femiziden vor, die aber kaum noch statistisch zu erfassen ist, da durch Genderidentitätsgesetze die Statistiken unbrauchbar geworden sind.
- In Indien ist die ohnehin schlechte Situation der Mädchen und Frauen durch Genderidentitätsgesetze besonders gefährdet.
TSG abschaffen. Selbstbestimmungsgesetz verhindern.
Eine Gesetzgebung, die auf einer Fiktion und einer reinen Selbstaussage beruht, ist aus Gründen der Sicherung der Demokratie und der Wahrung von Frauenrechten abzulehnen. Das TSG sollte abgeschafft werden. Das Selbstbestimmungsgesetz muss verhindert werden.
Broschüre „Geschlecht selbst bestimmt?“
10 Fakten zu Selbstbestimmungsgesetz, Transgender und Frauenrechten
Weitere Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz und viele Quellen auch in unserer Broschüre: „Geschlecht selbst bestimmt?“