In einem Interview mit ZEIT Online, das auch auf der Website des Bundesjustizministeriums abzurufen ist, gab Bundesjustizminister Marco Buschmann einen Einblick in den aktuellen Stand für den Entwurf des sogenannten „Selbstbestimmungsgesetzes“ (SBG). Mit unserem Statement reagieren wir als Initiative „Lasst Frauen Sprechen“ auf dieses Interview und stellen unsere Forderungen an die Gesetzgeber.
Teilerfolg für Feministinnen
Wir begrüßen, dass Marco Buschmann Diskussionen und Kritik am geplanten Gesetz gehört und aufgenommen hat. Zu einem überwiegenden Teil ist das mehrjähriger, ehrenamtlicher Informationsarbeit von Frauen gegen große Widerstände zu verdanken. Die grundgesetzlich zugesicherte politische Teilhabe und Interessensvertretung von Frauen wird von zunehmend aggressiven Beschimpfungen, Bedrohungen, Diffamierungen und Rufschädigungen durch Transaktivisten auf Social Media – auch durch Vertreter aus Medien und Politik – begleitet. Wir sehen die spürbare Haltungsänderung also als Teilerfolg für Feministinnen.
Allerdings beschränkt sich Herr Buschmann in seiner Argumentation auf Unternehmensinteressen und geht nicht auf die Verletzung von Frauenrechten durch das SBG ein, die durch das Deutsche Grundgesetz, die 2018 von Deutschland ratifizierte Istanbulkonvention und die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW rechtlich bindend zugesichert sind.
Wir wiederholen daher unsere Kritik aus mehreren ausführlichen Stellungnahmen und unserer Infobroschüre zum SBG und fordern weiterhin eine vollständige Verhinderung dieser Gesetzgebung. (Zitat aus unserer „Geschlecht selbst bestimmt? – Infobroschüre zum Selbstbestimmungsgesetz“ Geschlecht selbst bestimmt? – Infobroschüre zum Selbstbestimmungsgesetz – Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ (lasst-frauen-sprechen.de)):
- Mit einem selbstbestimmten Geschlechtseintrag wird eine Fiktion Gesetz. Das Gesetz beruht auf einer rein subjektiven Behauptung, die nicht objektiv überprüfbar ist. Das objektiv feststellbare Merkmal „Geschlecht“ wird hingegen ausgelöscht.
- Viele Regelungen und Gesetze orientieren sich international an der biologisch bedingten Kategorie Geschlecht. Besonders für Frauenrechte ist das biologische Geschlecht entscheidend, da die Unterdrückung, Diskriminierung und Gewalt von/gegen Frauen geschlechtsbasiert ist. Von Feministinnen jahrzehntelang erkämpfte Rechte werden in Frage gestellt, wenn „Frau“ nur noch eine selbstbestimmte „Geschlechtsidentität“ ist.
- Wenn die Fiktion einer selbstbestimmten „Geschlechtsidentität“ juristisch geschützt wird, gefährdet das die Glaubens- und Meinungsfreiheit. Menschen dürfen ihrer überwiegend sicheren Wahrnehmung bzgl. des Geschlechts des Gegenübers nicht mehr folgen, wenn sie mit einer Strafe bei „Misgendern“ rechnen müssen.
Internationale feministische Kritik an Genderidentitätsgesetzen und Folgen für Frauenrechte
Das Vorhaben ist mehr als nur „umstritten“ – wie es die Zeit Online bezeichnete. Nur dank der mehrjährigen feministischen Aufklärungsarbeit ist dieses Vorhaben nach außen gedrungen und wird endlich – nach Marco Buschmanns Aussage – „lebhaft diskutiert“. Die Mehrheit der informierten Frauen sieht ihre Rechte und die Rechte der Kinder durch das Gesetz bedroht. #FrauenSagenNein zum Selbstbestimmungsgesetz.
Bestätigt wird unsere Kritik inzwischen auch durch Reem Alsalem – die UN-Sonderberichterstatterin zu Gewalt gegen Frauen –, die in einem 9-seitigen Schreiben an die schottische Regierung die Gefährdung von Frauenrechten durch Genderidentitätsgesetze dargelegt hat.
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass die internationale Erfahrung mit diesem Gesetz viele Beispiele des Missbrauchs zeigt. Fakten können nicht „übertrieben, von Ängsten und Vorurteilen gelenkt“ sein.
Dazu Beispiele aus unserer Stellungnahme zum Positionspapier der Friedrich-Ebert-Stiftung NRW:
- Frauen und Lesben können sich in staatlich geförderten Projekten nicht mehr untereinander treffen und austauschen, da sie sonst als transphob gelten.
- Männer vergewaltigen Frauen in Frauengefängnissen. In Deutschland dürfen Männer bereits ins Frauengefängnis verlegt werden.
- Männer, die erklären Frauen zu sein, zeigen laut Studien aus UK und Schweden dieselben Muster männlichen Gewaltpotenzials wie andere Männer. Unter Sexualstraftätern sind überdurchschnittlich viele Crossdresser.
- In gemischtgeschlechtlichen Toiletten und Umkleiden steigt nachweislich die Zahl der Übergriffe auf Mädchen und Frauen. In Großbritannien wird daher zu nach Geschlecht getrennten Toiletten zurückgekehrt.
- Männer übernehmen Quotenpositionen von Frauen in Unternehmen und Politik.
- Männer nehmen an Frauensportmannschaften teil und nehmen Frauen ihre Preise weg.
- Lesben sollen Männer, die sich zur Frau und Lesbe erklären, als Sexualpartner akzeptieren, um nicht als transphob zu gelten.
- In etlichen Ländern mit einer Self-ID-Gesetzgebung machen Frauen sich strafbar, wenn sie sich gegen Männer in Frauenräumen wehren oder die Wahrheit aussprechen, dass Männer keine Frauen, Mütter oder Lesben sein können.
- In Argentinien, das als Musterstaat der Translobbyisten gilt, liegt eine extrem hohe Zahl an Femiziden vor, die aber kaum noch statistisch zu erfassen ist, da durch Genderidentitätsgesetze die Statistiken unbrauchbar geworden sind.
- In Indien ist die ohnehin schlechte Situation der Mädchen und Frauen durch Genderidentitätsgesetze besonders gefährdet.
Diese auf nichts als einer Selbstauskunft basierende Personenstandsänderung erlaubt Männern mit komplett intakten männlichen Körpern, Frauenräume zu betreten. Wir sprechen uns gegen Männer in Frauenräumen aus. Das betrifft alle Männer: Egal welcher Identität, egal welcher körperlichen Verfassung!
Schädliche Praktiken der Gendermedizin
Die Behauptung, „es gehe nur um Änderung des Geschlechtseintrages ohne medizinische Konsequenzen“, ist nicht haltbar. Eine Personenstandsänderung wird von Medizinern als ein Zeichen der „Ernsthaftigkeit“ gesehen. Dadurch wird die Zustimmung für medizinische Eingriffe schneller und leichtfertiger ausgesprochen.
Im Interview vermittelt Herr Buschmann den Eindruck, bei Minderjährigen würden die Eltern „eine starke Rolle im Verfahren haben. Wenn die Eltern der festen Überzeugung sind, dass es sich um einen vorübergehenden Wunsch handelt, können sie die Veränderung des Geschlechtseintrags ja auch verweigern.“
Leider erwähnt Herr Buschmann nicht, dass es bereits jetzt Bestrebungen gibt, Eltern der Kindeswohlgefährdung zu bezichtigen, sollen sie ihre Zustimmung vorenthalten:
„Auch wenn die Rechtslage noch nicht eindeutig ist, so steht die Verweigerung der Zustimmung von Sorgeberechtigten zum Transitionsprozess Minderjähriger immer wieder mit dem Tatbestand der Kindeswohlgefährdung in der Diskussion.“ (https://www.queerer-beratungskoffer.de/rechtliche-grundlage).
Die Aussage von Herrn Buschmann zu medizinischen Maßnahmen an Minderjährigen entspricht leider nicht der Realität. Wir empfehlen, eine medizinische Studie durchzuführen – finanziert durch das Budget von 70 Millionen EUR des Queerbeauftragten Sven Lehmann – um zu klären, wie viele Minderjährige aktuell in Deutschland „behandelt“ werden durch:
- Pubertätsblocker
- Gegengeschlechtliche Geschlechtshormone
- Brustamputationen
- Operationen an Geschlechtsorganen.
Bereits 2010 wurden mehrere Brustamputationen an Minderjährigen durchgeführt. Die jüngste Patientin war 15 Jahre alt.
Wir fordern daher eine weitere durch das Budget des Queerbeauftragten finanzierte Studie, die feststellt, wie viele der Personen ihre „Behandlung“ abgebrochen haben und diese bereuen.
Zusätzlich empfehlen wir, einen Fonds anzulegen, aus dem die Opfer der nachweislich dauerhaft körperschädigenden Praxis der Gendermedizin in ein paar Jahren entschädigt werden.
Wie internationale Entwicklungen zeigen, werden diese Jugendlichen zu wütenden Erwachsenen, die medizinische Einrichtungen verklagen, weil diese ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllten. Sie, Herr Buschmann, sowie Frau Paus und Herr Lehmann, würden für immer in einem Atemzug mit diesem Gesetz genannt werden, sollte es in Kraft treten. In zehn Jahren werden Jugendliche, die sich aktuell in einer Identitätskrise befinden, wissen, wer für das Gesetz verantwortlich ist – obwohl auf Gefahren hingewiesen wurde.
Übernehmen Sie politische Verantwortung und schützen Sie die Demokratie!
Machen Sie sich bitte nicht schuldig und übernehmen politische Verantwortung, für die Sie Ihr Mandat erhalten haben! Vermeiden Sie, dass in zehn Jahren in Deutschland Familien gegen Personen und Institutionen klagen, die aus Populismus und Opportunismus ihre Kinder in schädigende „Behandlungen“ drängten. In Großbritannien wird eine solche Klage aktuell vorbereitet. In Schweden hat sich die Karolinska-Klinik, die Kinder „behandelte“, selbst angezeigt. Auch in den USA rufen Anwaltskanzleien geschädigte Familien zu Sammelklagen auf.
Wir fordern von Ihnen, Herr Buschmann, das „Selbstbestimmungsgesetz“ ganz aufzugeben, anstatt es in einer Salamitaktik durchzusetzen. Es geht nicht „nur um das Behördliche“. Sollte das Gesetz in einer „abgespeckten“ Form angenommen werden, rechnen wir mit einer schrittweisen Erweiterung.Viele Punkte, die in den Eckpunkten des SBG nicht mehr genannt werden, erscheinen inzwischen im Aktionsplan „Queer Leben“ der Bundesregierung, den wir hier kritisieren.
Um Frauenrechte und Kinderschutz zu sichern, fordern wir neben einer Verhinderung des SBG eine ersatzlose Streichung des Transsexuellengesetzes (TSG). Genderidentitätsgesetze wie das SBG und das TSG basieren nicht auf der nachweisbaren Realität des körperlichen Geschlechts, sondern auf Genderstereotypen – also regressiven sexistischen Vorstellungen von Frau und Mann. Sie bedienen eine reine Fiktion des „Geschlechterwechsels“ und sind damit veraltet.
Wie das SBG ist auch das TSG frauenfeindlich und stellt einen Eingriff in verfassungsrechtlich zugesicherte Frauen- und Kinderrechte und in die Glaubens- und Meinungsfreiheit dar.
Eine fortschrittliche Demokratie zeichnet sich aber durch Schutz von Glaubens-, Meinungs-, Wissenschafts- und Pressefreiheit und vor allem auch durch umfassende Frauenrechte aus. Sprechaktgesetzgebungen und Gesetzgebungen, die eine Fiktion zur Grundlage haben, fördern eine antidemokratische, antifreiheitliche, totalitäre und damit rückschrittliche Entwicklung.