Aktionsplan „Queer Leben“: Ausschluss von Frauenrechtlerinnen

25. Feb. 2023

Sind wir etwa #NichtQueerGenug?

Im Januar hatte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anlässlich des Aktionsplans „Queer Leben“ zu einem Interessensbekundungsverfahren eingeladen.

Darin hieß es:

„Der vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsplan „Queer leben“ geht in die Umsetzung. Organisationen sind ab sofort eingeladen, ihr Interesse an einer Teilnahme zu bekunden und ihre Expertise einzubringen.“
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/interessenbekundungsverfahren-gestartet-208760

Das Bekundungsverfahren war zeitlich sehr knapp gehalten. Es war nur vom 11. bis 23. Januar Zeit, sich zu bewerben, um an einem Plan mitzuwirken, der für ein „queerfreundliches Deutschland“ sorgen soll.

Insbesondere für Lesben, Frauen und Mütter besteht ein besonderes Interesse, die eigene Expertise einzubringen, da der Aktionsplan – wie wir in unserer Stellungnahme und unserer Ergänzung für lesbische Mütter dargelegt haben – Lesben-, Frauen-, Mütter- und Kinderrechte beschneidet.

Die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ hatte sich beworben

Wie etliche weitere genderkritische oder radikalfeministsche Gruppierungen und Initiativen hat sich somit auch die Initiative „Lasst Frauen Sprechen!“ beworben, in der sich engagierte Lesben, Frauen und Mütter von Anfang 20 bis 80 zusammengeschlossen haben – viele von ihnen mit langjähriger Erfahrung in der Frauenbewegung und in feministischer Arbeit.

Wir haben ein großes Interesse daran, eine frauen-, lesben- und mütterzentrierte Position öffentlich und politisch sichtbar zu machen – also Feminismus in seinem eigentlichen Sinne zu betreiben.

Wir wurden abgelehnt

Gestern erhielten wir nun – wie etliche weitere Initiativen und Gruppierungen – eine Absage.

Abgelehnt und damit ausgeschlossen wurden bis jetzt:

Im Wortlaut heißt es:

Bei der Auswahl haben wir in Einklang mit den formalen Auswahlkriterien für den Beteiligungsprozess vor allem bundesweit agierende Dachverbände der LSBTIQ*-Selbstorganisation mit langjähriger und breiter Expertise sowie mit zahlreichen Kooperationspartner*innen berücksichtigt. Weiterhin haben wir darauf geachtet, dass in den Arbeitsgruppen unterschiedliche Zielgruppen und Regionen sowie Projektideen und Methoden eingebunden sind. Auf Bewerber*innen mit Fachexpertise zu Themen, die punktuell sehr wichtig, aber für den Gesamtprozess zu spezifisch sind, kommen wir gerne nach Bedarf der Arbeitsgruppen im weiteren Prozess zu.

Mit diesem Schreiben wird also beispielsweise Lesben, die jahrzehntelang in der deutschen Frauenbewegung aktiv sind, die Expertise abgesprochen und es werden offensichtlich nur ohnehin große und öffentlich finanzierte Gruppierungen zugelassen, die – wie wir befürchten – die gewünschte Regierungslinie vertreten. Damit kommen genderkritische und radikalfeministische Stimmen, die überzeugt für Lesben, Frauen und Mütter sprechen, nicht zu Wort und werden ausgeschlossen.

Queerpolitische Vorhaben aus dem Aktionsplan wie…

  • das Selbstbestimmungsgesetz,
  • eine Änderung des Grundgesetzes in Paragraph 3 zum Schutz der „sexuellen Identität“,
  • die Befürwortung von invasiven Konversionstherapiemaßnahmen an jungen Lesben,
  • die Änderung des Abstammungs- und Familienrechts oder
  • die Aufweichung der Kategorie Geschlecht und den Ersatz durch eine selbstdefinierte „Geschlechtsidentität“

stellen konkrete Gefährdungen von Frauen-, Lesben-, Mütter- und Kinderrechten dar, die durch das Deutsche Grundgesetz, die UN-Frauenrechtskonvention CEDAW, die UN-Kinderrechtskonvention und die EU Menschenrechtscharta rechtlich bindend (!) zugesichert sind.

Daher ist es zwingend notwendig, dass genderkritische oder radikalfeministische Gruppierungen von Frauen, Lesben und Müttern an der Ausarbeitung beteiligt werden.

WIR FORDERN:

  • EINE UNVERZÜGLICHE ÖFFENTLICHE STELLUNGNAHME UND BEGRÜNDUNG FÜR EINEN AUSSCHLUSS RADIKALFEMINISTISCHER LESBEN, FRAUEN UND MÜTTER
  • EINE OFFENLEGUNG DER AUSWAHLKRITERIEN
  • EINE OFFENLEGUNG DER AUSGEWÄHLTEN GRUPPIERUNGEN
  • EINE OFFENLEGUNG DER ÖFFENTLICHEN FINANZIERUNG DIESER GRUPPIERUNGEN
  • EINE AUFNAHME VON RADIKALFEMINISTISCHEN LESBEN, FRAUEN UND MÜTTERN IN DIE AUSARBEITUNGSGRUPPEN

BILD: Sven Lehmann, Queerbeauftragter und Staatssekretär im Bundesfrauenministerium. Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)

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